| |
FLUSS - & HOCHSEE KREUZFAHRTEN
für MENSCHEN MIT PFLEGESTUFE 1 - 3 oder DEMENZ
|
PFLEGE | RECHT | KURREISEN | PARTNER | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ODER SIND SIE BEREITS REIF FÜR DIE INSEL ? dann sollten Sie zunächst mal über`s Meer SOS PFLEGE HILFT ! Übrigens: Schwerbehinderung ? Pflegebedürftigkeit ? Eine Demenz o. AlzheimerErkrankung beeinträchtigt Ihren wohlverdienten Ruhestand ? Sie benötigen Pflege, Betreuung, erhöhte Aufmerksamkeit auch während einer Kreuzfahrt oder einer ganz normalen Urlaubsreise ? Beim Waschen, Kämmen, Rasieren, Zahnpflege, An - Ausziehen (a. v. Kompressionsstrümpfen ?) Medikamente dosieren? Verbandwechsel ? Essen, Trinken, Planen des Tagesablaufs? Spazieren, Rollstuhl- Schieben? Zuhören? Verständnis aufbringen? Trösten? wir dürfen Ihnen versichern: DAS ALLES KÖNNEN SIE > DURCH DAS EHRENAMTLICHE PFLEGETEAM DES ABS e.V. EBENSO AUF EINEM KREUZFAHRTSCHIFF BEKOMMEN wir haben einige Reedereien FÜR SIE kontaktiert und sind dabei auf rollstuhlgerechte oder behindertenfreundliche Schiffe aufmerksam geworden. Einige davon haben wir sogar besichtigt und auf Herz und Nieren getestet. Jetzt können wir Ihnen eine Vielzahl fantastischer Gelegenheiten bieten, die das kommende Urlaubsjahr zu IHREM ULTIMATIVEN KREUZFAHRT - REISEN - JAHR machen werden. ALLE BETREUTEN SCHIFFSREISEN 2011 AUF EINEM (KALENDER) - BLICK Wir empfehlen Ihnen und Ihrem demenzkranken oder körperbehinderten Partner diese wunderschönen betreuten Kreuzfahrten in 2011:
|
rechnen wir über den § 39, SGB XI (Verhinderungspflege od. Ersatzpflege) ab, sofern eine Pflegeeinstufung zwischen 1 + 3 vorliegt. Ohne Pflegestufe - dafür aber mit anerkannter Betreuungsbedürftigkeit (durch den MDK festzustellen) rechnen wir die durch ehrenamtliche Helfer geleisteten gerontopsychiatrisch manifestierten Betreuungsaufgaben (stunden oder tageweise) über den § 45, SGB XI - ohne eine von Ihnen zu leistende Vorauszahlung - direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wir informieren Sie gerne über das Pflegeleistungsergänzungsgesetz - verankert im § 45, SGB XI (11.Sozialgesetzbuch), das sich auf niedrigschwellige Betreuungs- angebote für neurologisch Erkrankte bezieht. ÜBRIGENS: wussten Sie, dass Ihnen Leistungen nach dem §45, SGB XI immer dann zustehen, wenn Sie (aus welchen Gründen auch immer) ALLEIN nicht mehr in der Lage sind, Ihre Alltagskompetenzen zu bewältigen ? Lesen Sie hierzu, welche neurologischen Krankheiten damit insbesondere gemeint sind
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||