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12.04. - 15.04.2012 ab 480,- €
4 tg. PARISREISE für BEHINDERTE PERSONEN die PFLEGE - ASSISTENZ o. BETREUUNG benötigen |
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| EINE EXAMINIERTE SOS PFLEGEKRAFT, EIN HELFER SOWIE EINE QUALIFIZIERTE REISELEITERIN des ABS eV BEGLEITEN SIE ! FÜR WEN EIGNET SICH diese PARISREISE? (REFERENZ FOTOS v. einer PARISFAHRT) • MOBILITÄTSEINGESCHRÄNKTE oder SEHBEHINDERTE ALLEINSTEHENDE oder PAARE ÄLTERER JAHRGÄNGE (Das Durchschnittsalter unserer Reiseteilnehmer beträgt ca. 78 J.) • DIE ZUHAUSE LEBEN, • IM BETREUTEN WOHNEN oder • IN STATIONÄREN EINRICHTUNGEN DER BEHINDERTENPFLEGE, sowie • FREUNDE, FÖRDERER und UNTERSTÜTZER SOLCH INTEGRATIVER REISEN, ob mit oder ohne eigene körperliche Einschränkung WELCHE HILFESTELLUNG ERHALTEN SIE WÄHREND DIESER BETREUTEN PARISREISE? Bei Bedarf erhalten Sie sowohl: Unterstützung bei der Grundpflege: Beim An-Ausziehen (auch d. Kompressionsstrümpfe), Waschen, Kämmen, Rasieren, Zahnpflege der kompletten Behandlungspflege: Medikamente dosieren, Blutdruck messen, Blutzucker messen, Wundbehandlung, Verbandwechsel, Stoma-Wechsel, Katheter-Wechsel, u.v.m. als auch der Alltagsstrukturierenden Betreuung: Planen des Pariser Rundfahrten und Besichtigungsprogrammes L'équipe soignante des Volontaires ABS e.V. est heureux de vous accueillir ici, à Paris. zum FLYER DOWNLOAD dieser BETREUTEN PARISREISE IM APRIL (im PDF Format) mit ASSISTENZBEDARFS ANMELDUNG, PREISEN und PROGRAMMVORSCHAU HIER FINDEN SIE WEITERE BETREUTE REISEN, DIE WIR 2012 MIT IHNEN GEPLANT HABEN
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Pflegeleistungen u. Betreuungsaufgaben rechnen wir über den § 39, SGB XI (Verhinderungspflege od. Ersatzpflege) unmittelbar mit Ihrer Pflegekasse ab, sofern bei Ihnen eine MDK Pflegeeinstufung zwischen 1 + 3 erfolgte. Ohne Pflegestufe - dafür aber mit einer anerkannten gerontopsychiatrisch manifestierten Betreuungsbedürftigkeit (ebenfalls durch den MDK festzustellen) rechnen wir die durch ehrenamtliche Helfer geleisteten gerontopsychiatrisch manifestierten Betreuungsaufgaben (stunden oder tageweise) über den § 45, SGB XI - ohne eine von Ihnen zu leistende Vorauszahlung - ebenfalls direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wir informieren Sie gerne über das Pflegeleistungs- ergänzungsgesetz - verankert im § 45, SGB XI (11.Sozialgesetzbuch), das sich auf niedrigschwellige Betreuungs- angebote für neurologisch Erkrankte bezieht. ÜBRIGENS: wussten Sie, dass Ihnen Leistungen nach dem §45, SGB XI immer dann zustehen, wenn Sie (aus welchen Gründen auch immer) ALLEIN nicht in der Lage sind, Ihre Alltagskompetenzen wahrzunehmen ? Lesen Sie hierzu, welche neurologischen Krankheiten damit insbesondere gemeint sind. Sie sind weder pflegebedürftig, noch erhalten Sie Zulagen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz? Das SGB XI erschien Ihnen immer nur etwas suspekt und mehr nicht? Sie stehen voll Ihren Mann, Ihre Frau im Beruf und Sie sind eigentlich garnicht behindert, wenn man Sie nicht gelegentlich behindert, und thats it! dann sollten Sie sich trotzdem mal diesen Paragrafen durchlesen. Er zeigt Ihnen auf, wie Sie sich mit Hilfe des "Persönlichen Budget" ein ganz klein wenig einfacher durchs Leben schlagen könnten. Das "Persönliche Budget" wurde vor drei Jahren im 9.Sozialgesetzbuch mit der Intention verankert, Menschen mit einem Handicap die gesellschaftliche "TEILHABE" zu erleichtern. (Assistenz-Begleitung in Ausbildung und Beruf, z.B. oder die Teilnahme an einer organisierten Freizeit für Menschen mit Handicap, das Fahrgeld für solche Veranstaltungen, eine eigene Bude und endlich weg von Hotel Mama, und, und, und) Lesen Sie es sich mal durch - und dann denken Sie nicht an irgendwelche Skrupel die es Ihnen verwehren würden derartige Hilfen zu beanspruchen - denken Sie einfach nur "GRIECHENLAND", dann lassen (hoffentlich) diese Skrupel ganz schnell nach. Viel Spass beim Lesen - wünscht Ihnen Michelle |
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