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für SIE wichtige
Textpassagen aus den

Sozialgesetzbüchern (SGB)
| 9 | 11| 12|


DER SGB IX
MIT DEM PARAGRAFEN 17
"PERSÖNLICHES BUDGET "
der ganze Text ! -
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(in leichter Sprache)



 
bitte prüfen Sie sehr genau, ob das persönliche Budget IHNEN Vorteile bringt oder ob Sie besser fahren, wenn Sie bei Ihrem gewohnten System bleiben - Denken Sie bitte immer daran: nach dem SGB IX haben
SIE DIE WAHLFREIHEIT


SGB IX,  § 17   
DAS PERSÖNLICHE BUDGET


Rechtsanspruch ab 1. Januar 2008

Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt.
Dadurch können Leistungsempfänger/-innen von den
Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen
zur Teilhabe ein Budget wählen.
Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres
persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind.
Damit werden behinderte Menschen zu  Budgetnehmern / Budgetnehmerinnen,
die den "Einkauf" der Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln können; sie werden
Käufer, Kunden oder Arbeitgeber.
Als Experten in eigener Sache entscheiden  sie so selbst, welche Hilfen für sie am besten sind
und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll.

Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung behinderter Menschen.

Das Persönliche Budget löst das bisherige Dreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger/-innen und Leistungserbringer auf; Sachleistungen werden durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt.

Besondere Bedeutung für die Fortentwicklung der Leistungen zur Teilhabe haben trägerübergreifende Persönliche Budgets als Komplexleistungen; Hiervon spricht man, wenn mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen.

Seit dem 1. Juli 2004 ist geregelt, dass heute neben allen Leistungen zur Teilhabe auch andere Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, Leistungen der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Pflegeleistungen der Sozialhilfe in trägerübergreifende Persönliche Budgets einbezogen werden können.

Für ein Persönliches Budget müssen Menschen mit Behinderungen einen entsprechenden Antrag beim Leistungsträger stellen.
Ab 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch.
Das bedeutet, dass dem Wunsch- und Wahlrecht der potentiellen Budgetnehmer/-innen in vollem Umfang entsprochen wird und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Anträge auf Bewilligung von Persönlichen Budgets zu genehmigen sind.

©  Bundesministerium für Arbeit und Soziales - im Januar 2008



Aufgaben des BMAS

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist zuständig für die Themen Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung, für Arbeitsrecht, -schutz und -medizin. Ebenfalls für Renten- und Unfallversicherung, für das Sozialgesetzbuch, Prävention und Rehabilitation, Versorgungsmedizin sowie für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
>>> webseite des bma



 



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