Betreuung und Pflege 24 Std. Daheim und Unterwegssos-pflege.de   24 Stunden-Pflege - europaweit  - weltweit - und auch bei Ihnen Daheim  Pflege ohneGrenzen            


Ihr plus Punkt - behindertengerechte betreute Reisen SIE BEFINDEN SICH HIER >> sos-pflege.de >>       24 STD. HILFE >>   FINANZIERUNG



wer benötigt 24 Std. Pflege Daheim   >>>  wer finanziert 24 Stunden Pflege  
>>>  wer sind die 24 Std. Pfleger    >>>   was ist die Phase F


HURRA WIR PFLEGEN NOCH
























      Finden Sie hier Reiseangebote für.............
      Menschen  mit  Betreuungsbedarf...................
                              oder....................................

      Pflegebedarf ab der Pflegestufe 1..............
       z. B................................................................................

::EINE WOCHE SPANIEN AB 80 EUR  
   für ALZHEIMER - DEMENZKRANKE  




















.................................................................................................
 MÖCHTEN SIE MAL GEMEINSAM MIT              
 IHREM DEMENZKRANKEN ZUR KUR  ?             
.................................................................................................

......................................................................................:...........
  KURANGEBOTE AN NORD + OSTSEE             
......................................................................................:...........

..............................................................................................:...
  KURANGEBOTE IM  EU  -  AUSLAND              
........................................................................................:.........


..............................................................................................:...
  ZUHAUSE PFLEGEN  KANN KRANK MACHEN   
........................................................................................:.........


..............................................................................................:...
  KUR & THERAPIE IN BAD BERTRICH/MOSEL    
........................................................................................:.........


    LINKS:


BETA-INFO-NETZ
 (alle Leistungen)


Bundesbehörden:
Landesamt für
Soziales, Jugend
und Versorgung
Rheinland-Pfalz


Foren zu den Themen:

Pflegerecht
Werner Schell

Forum für Angehörige
neurologisch oder
psychisch kranker
Menschen:
bb2000.org







      


 
SIE AUCH ? 

SIE HABEN EINEN BEHINDERTEN UND PFLEGEBEDÜRFTIGEN, bzw. BETREUUNGSBEDÜRFTIGEN ANGEHÖRIGEN ?     DAHEIM  oder  in einem HEIM ?

dann erkundigen Sie sich hier oder bei Ihrer Behörde, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen. Wir haben für Sie recherchiert :


FALLS  SIE
FALLS SIE

PRIVAT ZUHAUSE o. im BETREUTEN WOHNEN , bzw. in einer WG leben
BEWOHNER einer  STATIONÄREN EINRICHTUNG
der Alten - oder Behindertenfürsorge sind
stehen Ihnen diese Leistungen zu:
Pflegegeld


......................................
Pflegesachleistung
unter Hinzuziehung eines ambulanten-Pflegedienstes
.......................................
Pflegesachleistung
unter Hinzuziehung eines ambulanten-Pflegedienstes
o. einer Tages - oder
Nacht-Betreuungsstätte

Pfl.St.1= 225 ,- €
Pfl.St.2= 430 ,- €
Pfl.St.3= 685 ,- €
................................
Pfl.St.1=   440 ,- €
Pfl.St.2= 1040 ,- €
Pfl.St.3= 1510 ,- € (1918,- 3+)
...............................

Pfl.St.1=   440 ,- €
Pfl.St.2= 1040 ,- €
Pfl.St.3= 1510 ,- € (1918,- 3+)




Pflegesachleistung
im stationären Bereich:


Pfl.St.1= 1.023 ,- €
Pfl.St.2= 1.279 ,- €
Pfl.St.3= 1.510 ,- € (1825,- 3+)

ab 01.01.2012 betragen stat. SL bei Pflegestufe III  1.550,- € und bei III HF  1.918 € 

Urlaubs, Krankheits - oder renovierungs-bedingte Ersatzpflege / Verhinderungspflege
1510 ,- €    unabhängig von  der Pflegestufe o. dem Einkommen. Wird auch als: (Verhinderungspflege)
bezeichnet. Dieser Betrag wird ab dem 01.01.2012 auf 1550 € angehoben
stationäre Kurzzeitpflege wird ebenfalls mit 1510,- €  (ab 01.01.2012 = 1550 €) für 28 Tg. längstens bezuschusst. Auch hier sind weder die Höhe der Pflegestufe noch das Einkommen des Pflege- bedürftigen maßgeblich.


PRIVAT ZUHAUSE o. im BETREUTEN WOHNEN , bzw. in WG lebend BEWOHNER STATIONÄRER EINRICHTUNGEN
niedrigschwellige Betreuungs-Leistungen, z.B. bei Demenz-Erkrankung, psychischer Auffälligkeit, neurologischen Defiziten
Nach dem "neuen" Pflegeleistungs-
ergänzungsgesetz
(§ 45, SGB 11 - gültig seit 01.07.2008)
1200 ,- € pro Jahr oder
  100 ,- €   pro Monat bei  
        leichter Erkrankung
............................................
2400 ,- € pro Jahr o.
  200 ,- €   pro Monat bei
     schwerer Erkrankung
2400 ,- € pro Jahr erhalten auch Bewohner stationärer Einrichtungen sobald ihre Betreuung "Außerhalb der Einrichtung" erforderlich wird
(z.B.wegen einer ambulanten Kur an der Nordsee, die wir für Alzheimer / Demenzerkrankte nebst Angehörigen aber auch für Singles das ganze Jahr über organisieren)  Sehen Sie  hierzu einige Angebotsbeispiele:
Moselkur Bad Bertrich,  "Nordfriesland" u. "Ostfriesland"


PRIVAT ZUHAUSE o. im BETREUTEN WOHNEN , bzw. in WG lebend BEWOHNER STATIONÄRER EINRICHTUNGEN
das Persönliche Budget

aus dem neunten Sozialgesetzbuch dient der verbesserten Teilhabe:

  • zur medizinischen Rehabilitation
  • am Arbeitsleben und
  • zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

persönliches Budget in normaler Sprache als pdf Datei
im "Persönlichen Budget", nach § 17, SGB IX,
(neuntes Sozialgesetzbuch)
wird seit dem 01.01.2008 die Finanzierung der "Teilhabe"  behinderter Menschen
am gesellschaftlichen Leben geregelt. Einer der wesent- lichen Anker des SGB IX,  das
"Wunsch und Wahlrecht" des Antragstellers, setzt durch Artikel 3, Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
konsequent um.

Lesen Sie hier mehr zum Thema:
Persönliches Budget (int.Link)

Auch Bewohner Stationärer Pflegeeinrichtungen werden im
neunten Sozialgesetzbuch  berücksichtigt. So können z. B. der: "Auszug - Umzug von der Einrichtung in eine Betreute Wohngemeinschaft, sowie das selbstständige "Leben danach" über das Persönliche Budget gefördert werden.
Auch Kosten einer betreuten An / Abreise z. Kurort oder die fach - kompetente Betreuung (inklusive Pflegeleistungen)  während des Kur und Therapie - Aufenthaltes können hierüber übernommen werden. Das Recht auf Teilhabe an medizinischer Rehabilitation
ist im § 26, SGB IX verankert


PRIVAT ZUHAUSE o. im BETREUTEN WOHNEN , bzw. in WG lebend BEWOHNER STATIONÄRER EINRICHTUNGEN
das Pflege Budget
(in Planung)

Möchten Sie für Ihre
Häusliche Tätigkeit als Pfleger und Betreuer Ihres Erkrankten
"ordentlichen Lohn" ?
Dann nehmen Sie doch bitte an unserer Umfrage teil.
ICH MÖCHTE LOHN

Gesetzliche Grundlagen, die analog den §17, SGB 9 Kriterien (siehe rechts oben) diesmal ausschließlich den Pflegebereich (des 11. Sozialgesetzbuches)  berühren werden, befinden sich  noch in einer Entwicklungs - und Erprobungsphase.
wir gehen davon von aus, dass die hiervon betroffene Bevölkerung (alle Pflegebedürftigen, alle Betreuungsbedürftigen, alle Beteiligten der Pflege-Branche ) frühestens ab Juli von den Neuerungen profitieren werden.   
 Wenn auch hier: das "Wunsch und Wahlrecht" einer pflege- bedürftigen Person, bzw. der Angehörigen vordergründig Berücksichtigung finden, dürfte dies, nach unserem Ermessen - zu einer höheren Pflegequalität (durch mehr Konkurrenzdruck Dank mehr Mitbewerbern ) sowie mehr Transparenz im Kosten- bereich führen. Allerdings befürchten wir auch, dass sich politisch Verantwortliche immer mehr ihrer SozialStaatlichen Verantwortung entledigen werden, was nach unserer Auffassung zu  Mißbrauch, Korruption und letztlich natürlich auch zu einer mangelhaften pflegerischen Versorgung führen könnte.  

AUßERDEM HABEN SIE ANRECHT AUF:




PRIVAT ZUHAUSE o. im BETREUTEN WOHNEN , bzw. in WG lebend BEWOHNER STATIONÄRER EINRICHTUNGEN
Beihilfe zu gesundheitlichen Vorsorge-Maßnahmen
z.B. EINE
AMBULANTE BADEKUR
 pro Tag 13 ,- €
(Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft u. Verpflegungs- mehraufwand sollen hierdurch reduziert werden)
pro Tag 13 ,- €
(Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft u. Verpflegungs- mehraufwand sollen hierdurch reduziert werden)
Beihilfe zu gesundheitlichen Vorsorge-Maßnahmen
z.B. eine stationäre Kur
 pro Tag werden zwischen
ca. 10 ,- €  und 12 ,- €
vom Versicherten hinzu gezahlt  (einkommensabhängig)
pro Tag werden zwischen
10 ,- €  und 15 ,- €
vom Versicherten hinzu gezahlt  (einkommensabhängig)
BEHINDERTENAUSWEIS wird beim Versorgungsamt beantragt - hilft  u. A. z.B.: reduzierte Fahrkarten im ÖPNV und Fernverkehr, Freifahrtscheine für Begleiter,  ermäßigte Eintrittskarten zu Veranstaltungen, kostenfreie Parkplätze zu bekommen. Viele Antworten z. Schwerbehindertenausweis finden Sie über den Link
wird im gleichen Umfang auch den Bewohnern Stationärer Einrichtungen gewährt



BLINDENGELD wird bei den kommunalen Behörden beantragt und variiert, je nach Bundesland - in der Höhe. Einen Überblick über die finanziellen Leistungen für Blinde und Sehbehinderte erhalten Sie beim Deutschen Blinden und Sehbehindertenverband DBSV
Bewohner Stationärer Einrichtungen der Alten - und Behindertenfürsorge beachten bitte, dass Blindengeld zum Einkommen rechnet und bei der Bemessung d. Eigenanteils zum Heimentgelt herangezogen wird.
Wofür Blindengeld ausgegeben werden darf erfahren Sie ü.diesen externen Link




PRIVAT ZUHAUSE o. im BETREUTEN WOHNEN , bzw. in WG lebend BEWOHNER STATIONÄRER EINRICHTUNGEN
FAHRTKOSTENZUSCHUSS
(auch für ein Rollstuhltaxis und Mietwagen)
Behinderte u.betreuungs- bedürftige Personen mit geringem Einkommen erhalten
auf Antrag bei ihrer Kommunal- behörde finanzielle Zuschüsse zu Fahrten - als Geld - oder Sachleistung ( zum Bsp. in Form v. Fahrtberechtigungsscheinen / Rollstuhl - Taxi - Scheinen)
Durch diese Fahrtberechtigungsscheine (für Verwandtenbesuche, Ein- kaufsfahrten, Besuche kultureller Veranstaltungen u.s.w.) wird behinderten Menschen die  gesellschaftliche Teilnahme ermöglicht.
Sehen Sie hierzu ein nachahmenswertes Beispiel einer Kreisverwaltung (Bernkastel-Wittlich), die bereits seit über 15 Jahren behinderten  und dabei einkommens- schwachen Bewohnern ihres Kreises monatliche  Fahrten - Berechtigungsscheine über
200 Km
mit einem Behindertenfahrdienst oder Rollstuhltaxi ausstellt - ein Beispiel, das bundesweit hätte Schule machen können.
Frau Anita Wirtz
(Tel. 06571 / 14-231) erteilt Ihnen sicher gerne Rat und Auskunft

HAUSHALTSHILFE wenn der Haushalt wegen Krankheit oder Behinderung nicht selbstständig geführt werden kann, steht Ihnen nach § 38, SGB V eine Hilfe für Ihren Haushalt zu.  Das SGB - V (Fünftes Sozialgesetzbuch) sagt Ihnen mehr dazu.




RUNDFUNK UND FERNSEHGEBÜHREN - BEFREIUNG
Empfänger sozialer Leistungen (Harzt IV / ALG II) o.ä., sowie Menschen mit Behinderungen ü. 80 % u. Blinde, bzw. Sehbehinderte werden (auf Antrag) von den Gebühren befreit.
Informationen zur Rundfunk und Fernsehgebühren Befreiung (im Schwerbehindertenausweis mit RF gekennzeichnet) erhalten Sie auch über diese Webseite

PRIVAT ZUHAUSE o. im BETREUTEN WOHNEN , bzw. in WG lebend BEWOHNER STATIONÄRER EINRICHTUNGEN
WOHNGELD Wohngeld wird als Miet- zuschuss in erster Linie für Mieter einer Wohnung, eines Appartements oder eines Zimmers (auch in einer WG) gewährt. Auch Hausbesitzer können einen Antrag auf Wohngeld stellen, wenn das Einkommen nicht ausreicht.
Und auch Bewohnern eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes kann Wohngeld gewährt werden.Einen (vorläufigen) Wohngeldberechner finden Sie ueber diesen Link


Technische Hilfsmittel
Wenn körperliche Einschränkungen kein "Normales" Leben in den eigenen 4 Wänden erlauben, hilft Ihnen Ihre Pflegekasse.

Umbaumaßnahmen
Sie leistet Ihnen bis zur Höhe von etwa "2750 € Zuzahlung zu erforderlich werdenden Umbau-maßnahmen, damit Ihnen Ihre vertraute Umgebung so lange wie möglich erhalten bleibt.
Der Hilfsmittel Katalog von Reha Dat gibt Ihnen Aufschluss über weitere, von den Kassen bezuschussbare Mittel, die Ihnen helfen werden, mit Ihrer körperlichen Einschränkung besser fertig zu werden. 
Heimbewohner als "Taschengeldempfänger" werden von unmittelbar zu leistenden Zuzahlungen befreit. Es gilt eine monatliche Pauschale von etwa 4 Euro, die die gesammelte Jahres- zuzahlung abdeckt. Lesen Sie mehr hierzu über diesen Link
verantwortlich für die RehaDat Datenbank ist
Frau H. Knaak
E-Mail: knaak@iwkoeln.de    
Telefon:0221 - 4981 - 814
Fax: 0221 - 4981 - 855


Sind Sie Angehöriger eines Pflegebedürftigen und suchen Sie nach einem Forum, in dem Sie sich nach Herzenslust austauschen können ?
Hier ist es !     Das Angehörigen Forum : www.bb2000.org lädt Sie -
als den "WAHREN EXPERTEN"  ein, mitzumachen!


Angehörigen - Forum neurologisch oder psychisch kranker Menschen




sind nicht auch Sie Gegner von :

Lohndumping
im Pflegebereich ?
zunächst  führt es zum Verlust von  Pflege - Qualität ,
und anschließend verlieren ALLE BETEILIGTEN ihre
LEBENS - QUALITÄT

von
ambulanter Pflege,
die skrupellos hilflose und wehrlose Menschen
im Minutentakt "abfertigt" anstatt sie zu umsorgen und zu versorgen, und sie hierdurch zu würdelosen Objekten reiner Geldgier und Machtbesessenheit degradiert.       
   

von
verzerrenden
  Wettbewerbs Methoden im Gesundheits- system  - die auf dem Buckel von Pflegebedürftigen, deren Angehörige und Pfleger Anwendung finden

der
systematischen Aushebelung des (auch) uns (Pflegern und Betreuern)
verfassungsmäßig garantierten Grundrechts auf eine
freie Berufswahl  [Art. 12, GG]


Dann bleibt nur auf eines zu hoffen:
"Nach den Wahlen ist immer auch Vor den Wahlen! "   ......  überlegen Sie deshalb immer gut, wem Sie IHRE Stimme geben !

Falls Sie aber Mitglied unseres Vereins:  ABS e.V. werden wollen, garantieren wir Ihnen, dass wir gemeinsam wesentlich schneller als unsere "Hohe Politik" die hier angesprochenen, und noch weitere Missstände im Pflegebereich beheben werden. 
>>> zum MITGLIEDSANTRAG [externer Link] 




 



BETREUTE REISEN  |  WIR KREUZEN ABER AUCH ÜBERALL AUFSCHON MAL GESUND VERREIST ? | UNSERE REISEBEGLEITER FREUEN SICH AUF SIE |

FALLS SIE SCHON VERGESSEN HABEN UM WAS ES HIER GEHT | WIR NEHMEN UNS VIEL ZEIT FÜR SIE | AUCH SEHBEHINDERTE BRAUCHEN ABSTAND VOM ALLTAG |