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FALLS SIE
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FALLS SIE
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PRIVAT ZUHAUSE o. im BETREUTEN WOHNEN ,
bzw. in einer WG leben
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BEWOHNER einer
STATIONÄREN EINRICHTUNG der Alten - oder Behindertenfürsorge sind
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stehen Ihnen diese Leistungen zu:
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Pflegegeld
......................................
Pflegesachleistung
unter Hinzuziehung eines ambulanten-Pflegedienstes
.......................................
Pflegesachleistung
unter Hinzuziehung eines ambulanten-Pflegedienstes
o. einer Tages - oder
Nacht-Betreuungsstätte
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Pfl.St.1= 225 ,- €
Pfl.St.2= 430 ,- €
Pfl.St.3= 685 ,- €
................................
Pfl.St.1= 440 ,- €
Pfl.St.2= 1040 ,- €
Pfl.St.3= 1510 ,- € (1918,- 3+)
...............................
Pfl.St.1= 440 ,- €
Pfl.St.2= 1040 ,- €
Pfl.St.3= 1510 ,- € (1918,- 3+)
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Pflegesachleistung im stationären Bereich:
Pfl.St.1= 1.023 ,- €
Pfl.St.2= 1.279 ,- €
Pfl.St.3= 1.510 ,- € (1825,- 3+)
ab 01.01.2012 betragen stat. SL bei Pflegestufe III 1.550,- € und bei III HF 1.918 €
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Urlaubs,
Krankheits - oder renovierungs-bedingte Ersatzpflege / Verhinderungspflege
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1510
,- € unabhängig von der Pflegestufe o. dem Einkommen. Wird auch als: (Verhinderungspflege) bezeichnet. Dieser Betrag wird ab dem 01.01.2012 auf 1550 € angehoben
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stationäre
Kurzzeitpflege wird ebenfalls mit 1510,- € (ab 01.01.2012 = 1550
€) für 28 Tg. längstens bezuschusst. Auch hier sind weder
die Höhe der Pflegestufe noch das Einkommen des Pflege- bedürftigen
maßgeblich.
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PRIVAT ZUHAUSE o. im BETREUTEN WOHNEN ,
bzw. in WG lebend |
BEWOHNER STATIONÄRER EINRICHTUNGEN |
niedrigschwellige Betreuungs-Leistungen, z.B. bei Demenz-Erkrankung,
psychischer Auffälligkeit, neurologischen Defiziten
Nach dem "neuen" Pflegeleistungs-
ergänzungsgesetz
(§ 45, SGB 11 - gültig seit 01.07.2008)
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1200
,- € pro Jahr oder
100 ,- € pro Monat bei
leichter Erkrankung
............................................
2400 ,- € pro Jahr o.
200 ,- € pro Monat bei
schwerer Erkrankung |
2400
,- € pro Jahr erhalten auch Bewohner stationärer
Einrichtungen sobald ihre Betreuung "Außerhalb der Einrichtung"
erforderlich wird
(z.B.wegen einer ambulanten Kur an der Nordsee, die wir für
Alzheimer / Demenzerkrankte nebst Angehörigen aber auch für
Singles das ganze Jahr über organisieren) Sehen Sie
hierzu einige Angebotsbeispiele:
Moselkur Bad Bertrich, "Nordfriesland"
u. "Ostfriesland"
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PRIVAT ZUHAUSE o. im BETREUTEN WOHNEN ,
bzw. in WG lebend |
BEWOHNER STATIONÄRER EINRICHTUNGEN |
das
Persönliche Budget
aus dem neunten Sozialgesetzbuch dient der verbesserten Teilhabe:
- zur medizinischen Rehabilitation
- am Arbeitsleben und
- zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
persönliches Budget in normaler Sprache als pdf Datei
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im
"Persönlichen Budget", nach § 17, SGB IX,
(neuntes Sozialgesetzbuch)
wird seit dem
01.01.2008 die Finanzierung der "Teilhabe" behinderter Menschen
am gesellschaftlichen Leben geregelt. Einer der wesent- lichen Anker des SGB IX, das
"Wunsch und Wahlrecht" des Antragstellers, setzt durch Artikel 3, Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" konsequent um.
Lesen Sie hier mehr zum Thema:
Persönliches Budget (int.Link)
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Auch
Bewohner
Stationärer Pflegeeinrichtungen werden im neunten Sozialgesetzbuch berücksichtigt. So können z. B. der: "Auszug - Umzug von der
Einrichtung in eine Betreute Wohngemeinschaft, sowie das
selbstständige "Leben danach"
über das Persönliche Budget gefördert werden. Auch
Kosten einer betreuten An / Abreise
z. Kurort oder die fach - kompetente Betreuung (inklusive
Pflegeleistungen) während des
Kur und Therapie - Aufenthaltes können hierüber
übernommen werden. Das Recht auf Teilhabe an medizinischer
Rehabilitation
ist im § 26, SGB IX verankert
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PRIVAT ZUHAUSE o. im BETREUTEN WOHNEN ,
bzw. in WG lebend |
BEWOHNER STATIONÄRER EINRICHTUNGEN |
das
Pflege Budget
(in Planung)
Möchten Sie für Ihre
Häusliche Tätigkeit als Pfleger und Betreuer Ihres Erkrankten
"ordentlichen Lohn" ?
Dann nehmen Sie doch bitte an unserer Umfrage teil.
ICH
MÖCHTE LOHN
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Gesetzliche
Grundlagen, die analog den §17, SGB 9 Kriterien (siehe rechts
oben) diesmal ausschließlich den Pflegebereich (des 11.
Sozialgesetzbuches) berühren werden, befinden sich
noch in einer Entwicklungs - und Erprobungsphase.
wir gehen davon von aus, dass die hiervon
betroffene Bevölkerung
(alle Pflegebedürftigen, alle Betreuungsbedürftigen, alle
Beteiligten
der Pflege-Branche ) frühestens ab Juli von den Neuerungen profitieren
werden. |
Wenn
auch hier: das "Wunsch und Wahlrecht" einer pflege- bedürftigen
Person, bzw. der Angehörigen vordergründig
Berücksichtigung finden, dürfte dies, nach unserem Ermessen -
zu einer höheren Pflegequalität (durch mehr
Konkurrenzdruck Dank mehr Mitbewerbern ) sowie mehr Transparenz im
Kosten- bereich führen. Allerdings befürchten wir auch, dass
sich politisch Verantwortliche immer mehr ihrer SozialStaatlichen
Verantwortung entledigen werden, was nach unserer Auffassung zu
Mißbrauch, Korruption und letztlich natürlich auch zu einer
mangelhaften pflegerischen Versorgung führen könnte.
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AUßERDEM HABEN SIE ANRECHT AUF:
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PRIVAT ZUHAUSE o. im BETREUTEN WOHNEN ,
bzw. in WG lebend |
BEWOHNER STATIONÄRER EINRICHTUNGEN |
Beihilfe
zu gesundheitlichen Vorsorge-Maßnahmen
z.B. EINE
AMBULANTE BADEKUR
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pro
Tag 13 ,- €
(Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft u. Verpflegungs- mehraufwand
sollen hierdurch reduziert werden) |
pro
Tag 13 ,- €
(Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft u. Verpflegungs- mehraufwand
sollen hierdurch reduziert werden) |
Beihilfe
zu gesundheitlichen Vorsorge-Maßnahmen
z.B. eine stationäre
Kur |
pro
Tag werden zwischen
ca. 10 ,- € und 12 ,- €
vom Versicherten hinzu gezahlt (einkommensabhängig)
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pro
Tag werden zwischen
10 ,- € und 15 ,- €
vom Versicherten hinzu gezahlt (einkommensabhängig) |
| BEHINDERTENAUSWEIS |
wird
beim Versorgungsamt beantragt - hilft u. A. z.B.: reduzierte
Fahrkarten im
ÖPNV und Fernverkehr, Freifahrtscheine für Begleiter,
ermäßigte Eintrittskarten zu Veranstaltungen, kostenfreie
Parkplätze zu bekommen. Viele Antworten z. Schwerbehindertenausweis
finden Sie über den Link
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wird
im gleichen Umfang auch den Bewohnern Stationärer Einrichtungen
gewährt
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| BLINDENGELD |
wird
bei den kommunalen Behörden beantragt und variiert, je nach
Bundesland
- in der Höhe. Einen Überblick über die finanziellen
Leistungen für Blinde und Sehbehinderte erhalten Sie beim
Deutschen Blinden
und Sehbehindertenverband DBSV
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Bewohner
Stationärer Einrichtungen der Alten - und Behindertenfürsorge
beachten bitte, dass Blindengeld zum Einkommen rechnet und bei der
Bemessung d. Eigenanteils zum Heimentgelt herangezogen wird.
Wofür Blindengeld
ausgegeben werden darf erfahren Sie ü.diesen externen Link
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PRIVAT ZUHAUSE o. im BETREUTEN WOHNEN ,
bzw. in WG lebend |
BEWOHNER STATIONÄRER EINRICHTUNGEN |
FAHRTKOSTENZUSCHUSS
(auch für ein Rollstuhltaxis und Mietwagen)
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Behinderte
u.betreuungs- bedürftige Personen mit geringem Einkommen erhalten
auf Antrag bei ihrer Kommunal- behörde finanzielle Zuschüsse
zu Fahrten - als Geld - oder Sachleistung ( zum Bsp. in Form v.
Fahrtberechtigungsscheinen / Rollstuhl - Taxi - Scheinen)
Durch diese Fahrtberechtigungsscheine (für Verwandtenbesuche, Ein-
kaufsfahrten, Besuche kultureller Veranstaltungen u.s.w.) wird
behinderten Menschen die gesellschaftliche Teilnahme
ermöglicht.
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Sehen
Sie hierzu ein nachahmenswertes Beispiel einer Kreisverwaltung (Bernkastel-Wittlich),
die bereits seit über 15 Jahren
behinderten und dabei einkommens- schwachen Bewohnern ihres
Kreises monatliche
Fahrten - Berechtigungsscheine über
200 Km mit einem
Behindertenfahrdienst oder Rollstuhltaxi ausstellt - ein Beispiel, das
bundesweit hätte Schule machen können.
Frau Anita Wirtz
(Tel. 06571 / 14-231) erteilt Ihnen sicher gerne Rat und Auskunft
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| HAUSHALTSHILFE |
wenn
der Haushalt wegen Krankheit oder Behinderung nicht selbstständig
geführt werden kann, steht Ihnen nach § 38, SGB V eine Hilfe
für Ihren Haushalt zu. Das SGB - V (Fünftes Sozialgesetzbuch) sagt Ihnen mehr dazu.
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RUNDFUNK
UND FERNSEHGEBÜHREN - BEFREIUNG
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Empfänger sozialer Leistungen (Harzt IV /
ALG II) o.ä., sowie
Menschen mit Behinderungen ü. 80 % u. Blinde, bzw. Sehbehinderte werden (auf Antrag) von den Gebühren befreit.
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Informationen
zur Rundfunk und Fernsehgebühren Befreiung (im
Schwerbehindertenausweis mit RF
gekennzeichnet) erhalten Sie auch über diese Webseite
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PRIVAT ZUHAUSE o. im BETREUTEN WOHNEN ,
bzw. in WG lebend |
BEWOHNER STATIONÄRER EINRICHTUNGEN |
| WOHNGELD |
Wohngeld
wird als Miet- zuschuss in erster Linie für Mieter einer Wohnung,
eines Appartements oder eines Zimmers (auch in einer WG) gewährt.
Auch Hausbesitzer können einen Antrag auf Wohngeld stellen, wenn
das Einkommen nicht ausreicht.
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Und
auch Bewohnern eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes kann Wohngeld
gewährt werden.Einen (vorläufigen) Wohngeldberechner finden
Sie ueber diesen
Link
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Technische
Hilfsmittel
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Wenn
körperliche Einschränkungen kein "Normales" Leben in den
eigenen 4 Wänden erlauben, hilft Ihnen Ihre
Pflegekasse.
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Umbaumaßnahmen
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Sie
leistet Ihnen bis zur Höhe von etwa "2750 €
Zuzahlung zu erforderlich werdenden Umbau-maßnahmen, damit Ihnen
Ihre vertraute Umgebung so lange wie möglich erhalten bleibt.
Der Hilfsmittel Katalog von Reha
Dat gibt Ihnen Aufschluss über weitere, von den Kassen
bezuschussbare
Mittel, die Ihnen helfen werden, mit Ihrer körperlichen
Einschränkung besser fertig zu werden.
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Heimbewohner
als "Taschengeldempfänger" werden von unmittelbar zu leistenden
Zuzahlungen befreit. Es gilt eine monatliche Pauschale von etwa 4 Euro,
die die gesammelte Jahres- zuzahlung abdeckt. Lesen Sie mehr hierzu
über diesen Link
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