SOS-PFLEGE
AGBs
oder FAQs des
ABS e.V.
AGB s der Arbeitsgemeinschaft Behinderte und Senioren
Lesen Sie unsere nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bitte sorgfältig durch, bevor Sie unsere
Dienste in Anspruch nehmen. Bei Inanspruchnahme unserer Dienste setzen
wir Ihr Einverständnis mit unserer Vorgehensweise voraus. Durch
das Zustandekommen einer zwischen Ihnen und uns vereinbarten
Serviceleistung erkennen Sie an, dass Sie sich mit den hier
vorgestellten AGBs einverstanden
erklären. Hiervon unberührt bleiben die AGBs unserer
Gesundheits-Partner, Link-Partner, Pflege-Partner, Reise-Partner,
Tourismus-Partner, Transport - Partner und weitere
Fremdrepräsentanten pflegerelevanter Angebote, die wir hier
lediglich vorstellen oder empfehlen. Es gelten deren eigene Allgemeine
Geschäfts Bedingungen, auf die wir keinen Einfluss haben. Wir sind
bestrebt, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer
regelmäßigen Revision zu unterziehen um sie den allgemein
gültigen Ansprüchen und gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
Unsere AGBs haben weltweite Gültigkeit, sofern sie die Rechte
Betreuungsbedürftiger / Pflegebedürftiger mit Wohnsitz
innerhalb eines Landes der Europäischen Union betreffen. Die
Rechte ausländischer Besucher auf europäischem Boden werden
hiervon nicht berührt.
1)Der
ABS e.V.
unterhält mehrere Webpräsenzen die zum Zweck der Information
Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen eingerichtet wurden.
Der ABS e.V. leistet diesen Informations-Dienst paritätisch und
auf internationalem Niveau.
Anfragende aller
Nationalitäten, aller ethnischen Zugehörigkeiten und
aller Religionszugehörigkeiten können die Dienste des ABS
e.V. auf schriftlichem oder telefonischem Wege in
Anspruch nehmen. Der Verein leistet diese Informations Services
durch ehrenamtliche Mitglieder kostenlos - 365 Tage
im Jahr, an allen 7 Wochentagen zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr.
Der Verein bietet umfangreiches Informationsmaterial
zu den Themen: Antragsstellung bei Krankenkassen, Pflegekassen,
Sozialämtern und Versorgungsämtern auf Erteilung eines
Behindertenausweises, Einstufung in eine Pflegestufe, Leistungen nach
dem Pflegerecht, weitere Versorgungs und Zusatzleistungen,
behindertengerechte Reisen, betreut verreisen mit einer Pflegestufe,
Erholungsaufenthalte in Ferienanlagen, Ferienreisen mit und ohne
Angehörige, Aufenthalte in rollstuhlgerechten Unterkünften,
Gruppenreisen für Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen,
Alzheimer - und Dementen Betreuungsmaßnahmen, 24 Std. Ad Hoc
Verfügbarkeit Familien entlastender Dienste, rehabilitative
Fahrzeuganpassungen, Kurangebote im In - und Ausland für
pflegebedürftige Deutsche + Migranten, u.s.w. .
Der ABS e.V. berät und betreut zu diesem
Zweck ein europaweit übergreifendes Pflege, Betreuungs und Reisen
Kompetenz Netzwerk das sich partnerschaftlich untereinander austauscht,
ergänzt und
unterstützt, sofern nicht die Interessen Einzelner auf
Kollisionskurs zu denen anderer gehen.
Dem ABS e.V. entstehen durch die Betreuung des
Kompetenznetzwerkes keinerlei
finanzielle Vorteile, da alle
Beratungstätigkeiten, Betreuungsleistungen,
Vernetzungs - wie Vermittlungstätigkeiten u.s.w. , ehrenamtlich
und kostenlos
geleistet werden.
2)Der ABS e.V. organisiert
ganzjährig, insbesondere aber
während der Deutschen, Österreichischen und
Schweizerischen Ferienmonate
Ferienmaßnahmen für behinderte und
pflegebedürftige Kinder, Junge Erwachsene und neurologisch
erkrankte Senioren
(Alzheimer, Demenz, Down Syndrom, MS, Parkinson, Schlaganfall -
patienten
u.a.) um
1. den pflegenden Angehörigen zu ihrer wohlverdienten
Erholungspause zu verhelfen,
2. dem Betroffenen das ihm zustehende
Selbstwertgefühl zu vermitteln und um seine soziale Integration zu
unterstützen, daneben aber auch, um ihm ebenfalls eine dringend
benötigte Erholungspause von seinem Pflegealltag zu
ermöglichen.
Der ABS e.V. setzt zu diesem Zweck nach
Möglichkeit ehrenamtliche pflegekompetente Ferienbegleiter aus
seinen eigenen Reihen ein, die für ihre Leistungen keinen Lohn, wohl aber
ihren
nachgewiesenen finanziellen Aufwand ( Reisekosten,
Verpflegungsmehraufwand, Kosten für Vorbereitungsseminare
oder Weiterbildungsmaßnahmen, Visumkosten, Personen-
beförderungsscheine, Porto und
Telefonkosten u.s.w. ) als Aufwandsentschädigung
, wie darüberhinaus ein angemessenes Taschengeld erhalten.
Wo
dieses Procedere wegen mangelnder personeller Kapazitäten
oder auch mangelnder
Kompetenzen seitens des Vereins nicht möglich ist, werden
Betreuungsaufgaben an externe ehrenamtliche oder professionelle Dienste
weiter delegiert.
3)Im ABS e.V. engagieren sich
Ärzte, Altenpfleger, ambulante
Pflegedienste, Assistenten, Ergotherapeuten, Heilerziehungstherapeuten,
Dialyseschwestern, Hausfrauen, Haushaltshilfen,
Kinderkrankenschwestern, Krankenschwestern, Märchentherapeuten,
Musiktherapeuten, Naturheilkundler, Ökotrophologen,
Pflegedienstleiter, Pflegehausleiter, Privatpfleger, Physiotherapeuten,
Qualitätsbeauftragte, Reiseleiter, Rentner, Seniorenbetreuer,
Studenten/innen in erster Linie ehrenamtlich.
Darüberhinaus hat der Verein durch die Bundesagentur für
Arbeit die Autorisation erhalten, Arbeitnehmer/innen
sozialabgabenpflichtig in Voll - oder Teilzeit einzustellen.
Der Verein sucht zu diesem Zweck in unregelmäßigen
Abständen auf der Internetseite der Agentur für Arbeit, sowie
auf eigenen Jobseiten nach Mitarbeitern.
Im Interesse des Arbeitsmarktes wie auch im Interesse des Vereins
werden hierbei vorrangig ältere
oder behinderte Arbeitnehmer berücksichtigt.
Nicht - oder Geringqualifizierten werden durch Ausbildungs -
Fortbildungs - und Weiterqualifizierungsmaßnahmen Vereinsinterner
Ausbilder + Dozenten mit der hierzu benötigten Qualifikation und
Berechtigung, und in
enger Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit, alle
notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt.
4) Der ABS e.V. hilft
Pflegebedürftigen und ihren
Angehörigen, in deren häuslichem Bereich, alle erforderlichen
Informationen über hauswirtschaftliche Betreuungs - und
Pflegemaßnahmen zu erhalten, damit langfristig von einer
stationären Unterbringung in einem Pflegeheim abgesehen werden
kann.
Im Fokus dieser Informationsvermittlung sieht der Verein den
Pflegebedarf des Betroffenen, seine Pflegesituation innerhalb seines
häuslichen Umfelds, seine gesundheitliche Situation in Bezug auf
evtl. weitere rehabilitative Maßnahmen, den
Pflegehilfsmittelbedarf, die Pflegekompetenzen pflegender
Angehöriger und ihre ggf. hausinterne Schulung, außerdem die
Pflegekostensituation, sowohl des Betroffenen selbst, als auch des
Gesundheitssystems im Allgemeinen.
Der Verein unterstützt bei Bedarf und ausschließlich
während eines absehbaren Zeitraums von längstens 28 Tagen
alle pflegerischen Tag - und Nachtbetreuungen die im eigenen Haushalt
des Pflegebedürftigen oder an dessen selbst gewähltem Kur,
Therapie oder Urlaubsort erforderlich sind.
Der Verein vermittelt hierzu KEINEillegalen
Beschäftigungsverhältnisse mit Pflegekräften aus
Osteuropa; sein Bestreben ist es vielmehr, geeignete und geprüfte
Kräfte aus den eigenen Reihen, bzw. denen des partnerschaftlichen
Kompetenznetzwerkes zu organisieren.
Dem Verein stehen zur Abdeckung seiner hierdurch entstehenden Kosten
finanzielle Mittel aller Deutschen Kranken - und Pflegekassen u. a.
nach den §§39, SGB XI (Verhinderungspflege) oder 45, SGB XI
(niedrigschwellige Betreuungsleistungen bei verminderter Wahrnehmung
von Alltagskompetenzen) zu, die über einen
vereinseigenen Institutionskennzeichnungsvertrag mit allen bekannten
Kostenträgern des Deutschen Gesundheitssystems vereinbart sind.
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Vereins sind dem
Pflegebedürftigen bei der Beantragung einer
Kostenübernahmezusage seitens seiner Kranken o. Pflegekassen
oder denen anderer Kostenträger hinsichtlich seines betreuten
Reise oder Kur Vorhabens behilflich, was aber den
Pflegebedürftigen nicht von seiner Verpflichtung, u.U. auf
bevorstehende
Pflegedienstleistungen eine Vorauszahlung
zu leisten entbindet.
Diese Vorauszahlungsverpflichtung besteht insbesondere bei der Planung einer Pfleger - begleiteten
betreuten Reise, da es dem Verein aus eigenen Mitteln nicht
möglich ist für alle anfallenden Ausgaben und Reisespesen des
Begleiters in Vorlage zu treten.
5) Der ABS e.V. vermittelt
pflegebedürftigen
Reiseinteressenten - in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit allen
Ferienobjekteanbietern, Ferienpflege-Anbietern, Kultur-Institutionen,
Kureinrichtungen, Reedereien, Rehabilitationseinrichtungen,
Reisebüros, Reiseveranstaltern, Sportveranstaltern,
Transportunternehmen, Verkehrsunternehmen, sowie weiteren
Dienstleistern eines Tourismus - für - ALLE , deren Internet
- oder printbasierten Reiseangebote / Therapieangebote, soweit diese
den besonderen Ansprüchen und Erfordernissen der
mobilitätseingeschränkten und pflegebedürftigen Person
entsprechen.
Die Vermittlung von Reiseangeboten der zuvor genannten touristischen
und Rehabilitations - Dienstleister sowie eine damit einhergehende
spezifische Beratung des anfragenden pflegebedürftigen
Reiseinteressenten, wird, sofern dieser den Kriterien einer Pflegestufe zwischen
1+3 oder den Demenz - Evaluations - Assessments des MDK entspricht, weder dem touristischen, bzw.
Rehabilitations - Dienstleistungserbringer, noch dem
pflegebedürftigen Dienstleistungsnehmer in Rechnung gestellt,
verprovisioniert oder komissioniert.
Buchungen von Flusskreuzfahrten, Hochseekreuzfahrten, Kurreisen,
Schulklassen-Reisen, Spezialarrangements, Therapieangebote oder
speziellen Transportarrangements erfolgen ausdrücklich im Namen und auf Rechnung
des anfragenden Reiseinteressenten und werden vom ABS e.V. lediglich
dem Pflegebedürftigen gemäß seinem Kommunikations - und
Wahrnehmungs - Verständnis, bzw. seinem anerkannten Betreuer,
erklärt, gedeutet und den entsprechenden Adressaten weiter
geleitet.
6) Der ABS e.V. ist bestrebt,
Assistenz - Behinderten -
Betreuungs - und Pflegebedürftigen als
Individualreisende, Gruppenreisende oder im Familienverbund
betreute Ferien, bzw. betreute Kuren in möglichst barrierefreien
Unterkünften zu vermitteln.
Dem Verein steht zu diesem Zweck eine eigens recherchierte Datenbank
mit über 2500 behindertenfreundlichen oder
behindertengerechten Ferien - Kur - und Rehabilitationsobjekten
weltweit, zur Verfügung, die der Verein nur in reduziertem Umfang
auf den eigenen Internetseiten publiziert.
Alle Objekte zusammen stehen in Word
u. Pdf formatierter Umgebung auf
digitalen Datenträgern zur Verfügung und können gegen
einen Unkostenbeitrag in H. v. 17,00 € (inkl. Versandkosten)
beim ABS e.V. , Schulweg 1, 54531 Meerfeld angefordert werden.