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tauschen Sie sich im  Forum für Angehörige Alzheimer - Demenz Erkrankter aus


           

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10 wichtige    SCHRITTE zur KUR wenn Sie die Therapien gemeinsam mit dem demenzkranken Angehörigen oder als demenzkranker Single unternehmen möchten.


10 wichtige    SCHRITTE zur KUR wenn Sie betreuungsbedürftiger Bewohner einer Einrichtung der Altenpflege oder Behindertenhilfe sind.



Anschrift: SHG "Gesund Trotz Demenz" - im ABS e.V. - Schulweg 1 - 54531 Meerfeld - Tel. 06572-932905 - Fax. 06572-932938 - eMail: info@sos-pflege.de



Kontakt wegen einer ersten unverbindlichen Anfrage:

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Sie befinden sich hier:   Alzheimerinformationen HOME   Alzheimerinformationen   ALZHEIMER  Alzheimerinformationen PFLEGELEISTUNGSERGÄNZUNGSGESETZ 
Alzheimer in der Gerontopsychiatrie
PFLEGELEISTUNGSERGÄNZUNGSGESETZ
NIEDRIGSCHWELLIGE BETREUUNGSLEISTUNGEN
gem. § 45 SGB XI

Das "seit August 2008" bestehende Pflegeleistungsergänzungsgesetz 

reguliert u.a. den
Bedarf, die Durchführung,  Finanzierung, Genehmigung sowie Qualitätssicherung


ambulant
oder stationär  durchzuführender Betreuungsmaßnahmen auf die Personen mit festgestellter erheblicher oder erhöhter Unfähigkeit ihre Alltagskompetenzen wahrzunehmen einen dauerhaften Anspruch haben.



    

   wer gehört zum berechtigten Personenkreis
   Menschen mit neurologischen Defiziten  ( z. B. Alzheimer-Erkrankte, Demenz-Erkrankte, Menschen
  mit apallischem Syndrom, Aphasie, Apoplexie, Schädel-Hirn-Verletzungen,  Multiple Sklerose, Parkinson, 
  Epilepsie, Hydrocephalus, Chorea  Huntington, Meningitis, Muskelatrophie, Muskeldystrophie,
  Polyneuropathien, Cerebralparese, Narkolepsie, Schädigungen des   zentralen Nervensystems, Minimale
  Cerebrale Dysfunktion (MCD), Hereditäre   Ataxie, Guillain-Barré-Syndrom, Recklinghausensche
  Krankheiten ....... und weitere
 
  
   wie wird erhöhter oder erheblicher Betreuungsbedarf festgestellt
   durch ein Evaluierungs - Assessment
  
   wer stellt den Betreuungsbedarf fest ?
   der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK)
  
   wer darf Demenzkranke betreuen ?
   Personen mit ausreichender fachlicher Qualifikation (z.B. : AltenpflegerInnen - 3 jähriges Examen ,
   Gerontopsychiatrie Fachkräfte, Heilpädagogen, Heilerziehungstherapeuten, Psychotherapeuten)
   Ehrenamtliche DemenzbetreuerInnen dürfen nur nach erfolgter Ausbildung und unter
   ANLEITUNG einer fachlich qualifizierten Person Menschen mit neurologischen Defiziten betreuen. 
  
   ab wann beginnt der Leistungsanspruch ?
   sofort nach Feststellung des Grades der Betreuungsbedürftigkeit bewilligt die Pflegekasse die
   Leistungen.
   Der Leistungsanspruch besteht ab dem Tag der Antragstellung.
  
   wann verjährt der Anspruch auf nicht beantragte Leistungen ?
   Zur Hälfte des neuen Jahres erlischt der Anspruch des vorausgegangenen Jahres
  
   wer bekommt das Geld ?
   zugelassene Betreuungsdienste mit (auf Landesebene) ausgesprochener Anerkennung
 
   und wenn dieses Geld nicht reicht ?
    können auf Basis "Persönliches Budget" weitere Leistungen beantragt werden.
 
   kann ich neben der Betreuungszulage (§45, SGB XI) zusätzlich auch 
   Verhinderungspflege
(§  39,SGB XI) beantragen ?
   Ja, sofern eine Pflegeeinstufung ( in die Stufe 1, 2 oder 3) besteht.
 
   in welcher Höhe wird "mein" Pflegegeld auf die Leistungen angerechnet ?
   Pro Tag wird auch ein Tag  des Pflegegeld-Bezuges zum Abzug gebracht.
   (Beispiel:  von Pflegestufe 3 = 685 EUR für 30 Tage  -  werden 347,50 EUR abgezogen, wenn die Pflege
   während 15 Tagen durch Fremdpersonen erbracht worden ist)

     mehr Informationen zum Thema Geld - Leistungen
     hier: welche finanziellen Leistungen stehen behinderten Menschen zu ?


 

 
Informationen erhalten Sie auch über unser Festnetz -Telefon  06572 932905 ,
das Ihnen auch außerhalb der üblichen Bürozeiten zur Verfügung steht.

Ggf. haben Sie die Möglichkeit Ihren Namen und Ihre Rufnummer auf einem Anrufbeantworter zu

hinterlassen, was besonders in der üblichen Reisesaison vorkommen kann.

Unsere Berater kommen bei Bedarf auch zu Ihnen nach Hause, damit Sie Ihren
pflegebedürftigen Angehörigen nicht allein lassen müssen. 

Diese Beratungsleistung bieten wir Ihnen
kostenlos.


Wir leisten allerdings keine Juristische Beratung an, da wir hierzu nicht befugt sind.

Mittlerweile kennen wir aber einige sehr
kompetente Anwälte, die sich hervorragend
(insbesondere im Sozialrecht) auskennen.
Zum Teil sind sie selber von einer
Behinderung betroffen und kennen die oftmals zermürbenden
Vorgänge bei den Sozialgerichten aus eigener Anschauung nur zu gut.
Aber sie haben auch bewiesen, dass sie es verstehen, sich vehement für die Durchsetzung der sozialen Rechte ihrer Mandanten zu engagieren.
Nun liegt es an Ihnen es einmal auszuprobieren.

Privatversicherte - Selbstzahler -  Demenzkranke und dadurch betreuungsbedürftige Gäste aus dem deutschsprachigen Belgien, Liechtenstein,  Luxemburg,  Österreich oder der Schweiz erfragen bitte per

Telefon oder per EMail  weitere Details.


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