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Din-Norm
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Auf dieser
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hoch
interessanteste Kreuzfahrtprogramme vorstellen, die Sie
selbstverständlich auch als pflegebedürftige Person mit
einem Rollstuhl unternehmen können.
Alle
vorgestellten Schiffe wurden von uns selbst - oder von
gehandicappten
passionierten Kreuzfahrern - auf deren Expertisen wir uns
verlassen
dürfen - auf ihre
Behindertenfreundlichkeit, bzw. Rollstuhlgängigkeit getestet.
Außerdem
sind wir bei der Auswahl der durch uns begleiteten und
betreuten Kreuzfahrten darauf bedacht gewesen, Sie in Ihren
finanziellen Möglichkeiten -
sprich: Ihren Geldbeutel - nicht über Maßen zu strapazieren.
Ihnen überteuerte Luxuskreuzfahrten zum Preis eines schmucken
Einfamilienhauses vorzustellen, wäre sicherlich kein Problem
gewesen, doch was hätte es Ihnen genutzt ?
Also haben wir uns erlaubt, Ihnen aus den zu Hunderten angebotenen
Kreuzfahrten nicht allein die rollstuhlgängigen oder
behindertenfreundlichen, sondern auch die
bezahlbaren Angebote herauszusuchen.
Und ob Sie es nun glauben wollen
oder nicht, aber es gibt sie tatsächlich: Behindertengerechte
Luxus - Kreuzfahrten unter 300 EURO
Die von uns
recherchierten Kreuzfahrten sind also
NICHT ALLEIN
ROLLSTUHLGEEIGNET -Sie sind auch noch PREISWERT!
Hinweis > Elektrorollstuhl, Scooter, Pflegerollstuhl:
Dabei
haben wir die Erfahrung gemacht, dass wir die Mitnahme eines
elektrischen Rollstuhls, Scooters oder Pflegerollstuhls wegen des
Platzmangels in den meisten Standard - Innen - Kabinen nicht empfehlen
können. Da Sie aus
Sicherheitsgründen kein
elektrisches Mobil in den Gängen der Schiffsdecks parken
dürfen, sollten Sie sich auf erheblichen Platzmangel in dieser
Standard - Kabine einstellen. Wesentlich besser schaut es
für Ihr Elektromobil dagegen in den Grand- , Suite- , family- oder
Royal- Kabinen aus. Hier stehen Ihnen durchschnittlich 4 - 12 qm
mehr Stellfläche zur Verfügung. Lesen Sie sich deshalb vor
jeder Buchung die Kabinenbeschreibungen durch und lassen Sie sich ggf.
von Ihrem Reisebüromitarbeiter beraten. Achten Sie z. B. bei der
Buchung einer Transatlantikreise auch auf die unterschiedlichen
Lademöglichkeiten für Ihren Elektrorolli. Besorgen Sie sich
am besten einen Spannungs-Converter (ca. 50-100 €) damit können
Sie Ihr Elektroteil auch außerhalb Europas problemlos
aufladen.
Hinweis > Pflege:
Pflegebedürftige (der Pflegestufe 1, 2 oder 3) können durch
uns betreute Schiffsreisen unternehmen, wenn der Pflegeaufwand im
Vorfeld mit unserem Pflegepersonal abgesprochen wurde. u. U. kann die
Mitnahme diverser Pflegehilfsmittel (Duschrollstuhl,
Toilettensitzerhöhung, Matrazenschoner, Patientenlifter)
erforderlich werden. Diese Hilfsmittel werden (je nach
Verfügbarkeit) dem Pflegebedürftigen für die Dauer
seiner Schiffsreise kostenlos bereitgehalten. Inkontinenzmaterialien
(Vorlagen, Windeln) werden in ausreichender Menge vom Reisegast
mitgebracht. Die Kosten die für Pflege oder
Betreuungsmaßnahmen entstehen, rechnen wir unmittelbar mit Ihrer
gesetzlichen Pflegekasse ab, Sie treten hierfür nicht in
Vorleistung. Anders verfahren wir mit Privatversicherten,
Beamtenbeihilfeberechtigten, verunfallten und behinderten BG -
Mitgliedern oder Mitgliedern ausländischer Krankenkassen.
Hier werden Betreuungs - und Pflegeleistungen gegen Vorkasse erbracht.
Hinweis > Erkrankung:
die meisten LuxusLiner verfügen über ein Bordhospital oder
eine gut ausgestattete Krankenstation die mit mindestestens einem Arzt
und einer Krankenschwester besetzt sind. (Achtung! die
Kommunikation findet häufig auf englisch statt) Einige
Schiffe verfügen sogar über hochwertige Dialyse-Geräte.
Sollten Sie die Hilfe des medizinischen Bordpersonals in Anspruch
nehmen müssen, kalkulieren Sie bitte die sofortige Bezahlung
dieser Leistung in Ihr Reise-Budget ein. Sinnvoll wäre es, eine
Kreditkarte mitzunehmen. (erhalten Sie bei Ihrer Hausbank) Die Belege
können Sie im Anschluss an die Reise Ihrem Krankenversicherer
zwecks Rückerstattung einreichen. Schließen Sie bitte vor
Antritt Ihrer Reise eine Reisekrankenversicherung ab (geht auch im
Reisebüro, beim ADAC oder bei Privatversicherern)
fast jede Reederei
die was auf sich hält, lässt heutzutage ihre
Kreuzfahrtschiffe auch analog der DIN 18024 und DIN 18025 Kriterien bauen.
Das
bedeutet, dass zukünftig immer mehr rollstuhlnutzende
oder stark gehbehinderte Passagiere sich auf eine (fast)
barrierefreie Kreuzfahrt freuen dürfen.
Diese kleine
Einschränkung zu erwähnen war hier leider
notwendig, denn wenn auch die Bauweise der neuen Schiffsgeneration
immer weniger die
Mobilität des Passagiers einschränkt und dem behinderten
Reisegast dadurch ein ständig komfortableres Reisen erlaubt wird,
so darf man nicht
zwangsläufig davon ausgehen, dass es die Anlegehäfen in den
Zieldestinationen ihnen gleichtun.
Unsere
Betreuer begleiten seit Januar 2001 behinderte und
pflegebedürftige Kreuzfahrt- passagiere auf Schiffsreisen und
könnten ein Lied davon singen.
"Manchmal
verhindert der Tidehub das Ausfahren der Rampe im Hafen, oder das
Schiff kann gar nicht erst einlaufen und muss weit vor Reede ankern;
hin und wieder stehen für die Ausflüge vor Ort auch keine
rollstuhlgerechten Fahrzeuge zur Verfügung, oder die Topografie
des Ankunfthafen würde die Beweglichkeit des Rollstuhlfahrers zu
sehr einschränken oder gar seine Sicherheit beeinträchtigen."
In dem Fall
muss sich der behinderte Gast "Höherer Gewalt" fügen und auf
seinen Ausflug verzichten.
Doch die
gute Stimmung an Bord des Kreuzfahrtschiffes, das luxuriöse
Ambiente, unzählige Activity + Wellness Angebote, oder die
meisterhaften Kochkünste der Küchencrews - sorgen
dafür, dass man (nicht nur) als
Rollifahrer sogar gern auf den ein oder anderen Landgang verzichtet und
sich dennoch köstlich amüsiert.
> nach
oben
AGB.
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