|
STARTSITE >>
RECHT
>> SGB
|
|
|

|
Hallo Deutschland
|
|
ein Berechnungsbeispiel
für Ihre Grundsicherung im Jahr 2008
Ein Alleinstehender
mit einer Miete von 240 Euro, Heizkosten
von 60 Euro und einer Rente von 220,26 Euro (Eigenanteil zur Kranken-
und
Pflegeversicherung 20,26 Euro) hätte danach einen
Grundsicherungsbedarf
in Höhe von:
Beispiel 1 zur Berechnung der
Grundsicherung
| Bedarf für |
|
Betrag |
| Regelsatz Haushaltsvorstand |
|
347,00 EUR |
| Miete |
|
240,00 EUR |
| Heizkosten |
|
60,00 EUR |
| Kranken- und
Pflegeversicherungsbeitrag |
|
entfällt |
| Mehrbedarf von 20 Prozent wegen
Merkmal G im Schwerbehindertenausweis |
|
69,40 EUR
|
| Grundsicherungsleistung vor
Einkommensberücksichtigung |
|
716,40 EUR |
| abzüglich Renteneinkommen
nach Abzug des eigenen Beitragsanteils |
|
200,00 EUR |
| ergibt einen
Grundsicherungsanspruch |
|
516,40 EUR |
|
Rentenzahlung
aus
dem Ausland:
haben Sie im Ausland gearbeitet und dort auch Ihre Rentenansprüche
erworben, so
wird Ihnen diese Rente nach Deutschland überwiesen.
entsprechende Sozialversicherungsabkommen, die diese Regelung
beinhalten, wurden von der Bundesregierung Deutschland ausser mit allen
europäischen Mitgliedsländern oder mit Ländern des
europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen -
sowie der Schweiz, im Rahmen der Personenfreizügigkeit seit
1999) noch mit den folgenden Ländern getroffen:
- Australien
- Bosnien-Herzegowina
- Chile
- China (Entsendeabkommen)
- Israel
- Japan
- Kanada und Quebec
- Republik Korea
- Kroatien
- Marokko
- Mazedonien
- Montenegro
- Serbien
- Tunesien
- Türkei
- USA
|
|
|
|
Rentenzahlung
ins Ausland:
Die europäischen Verordnungen
im Bereich der Sozialen Sicherheit stellen vom Gemeinschaftsrecht
erfasste Drittstaatsangehörige Deutschen für die
Rentenzahlung gleich. Sie erhalten daher bei Aufenthalt in den EU-Mitgliedstaaten
aus ihren Beitragszeiten, die sie im Gebiet der heutigen Bundesrepublik
Deutschland zurückgelegt haben, die volle deutsche Rente.
Dies gilt
nicht bei Aufenthalt in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.
Hält sich der Berechtigte
jedoch gewöhnlich
außerhalb
der EU-Mitgliedstaaten
auf, so besteht für Drittstaatsangehörige keine Gleichstellung und
ihre
Rente wird regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet
der heutigen
Bundesrepublik Deutschland und
mit einem 30-prozentigen
Abschlag
gezahlt.
Lesen Sie mehr zum Thema: Rentenzahlung in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten
auf der homepage der Deutschen
Rentenversicherung
|
Michelle`s
Anmerkung hierzu:
Ich begreife jetzt auch, warum so viele türkische Migranten, die
seit 1961 in Deutschland arbeiteten und dadurch deutsche
Rentenansprüche erwarben, nicht wieder dauerhaft zurück in
ihre türkische Heimat möchten. Ihre Rente würde zwar in
die Türkei überwiesen, aber um 30 % gekürzt ! Das ist
m.E. eine RIESEN - SCHWEINEREI !!!
|
|
wenn Sie
wissen möchten, wieviele türkische Migranten im Rentenalter
in Deutschland leben - wenn es Sie weiterhin interessiert, wieviele
türkische Migranten im Rentenalter mit einer Behinderung in
Deutschland leben - und wenn es Sie interessiert, von welcher
Behinderung türkische Migranten besonders geplagt
werden, dann sollten Sie unser
Buch lesen.
Seit vielen Jahren erheben wir alle diesbezüglich relevanten
Daten. Hunderte hiervon stellen wir im Buch tabellarisch dar.
|


|
|
|
|
|
|
|
|
|
|