DAS PERSÖNLICHE BUDGET UND WEITERE RECHTE DIE BEHINDERTEN ZUSTEHEN

Ihre Rechte als Behinderter            
                               



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der ABS e.V. Arbeitsgemeinschaft Behinderte und Senioren kennt Ihre Rechte
>>> KUREN u. THERAPIEN für pflege - und betreuungsbedürftige Personen
         nach § 47 - 52 , SGB XII
 >>>  Hilfe zur Pflege während Therapieaufenthalten Pflegebedürftiger nach
          § 61 - 66, SGB XII
Kuren auch für Ältere und Behinderte Menschen




Hallo Deutschland

denk ich an Deutschlands Pflegenotstand in der Nacht


ein Berechnungsbeispiel für Ihre Grundsicherung im Jahr 2008

Ein Alleinstehender mit einer Miete von 240 Euro, Heizkosten von 60 Euro und einer Rente von 220,26 Euro (Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung 20,26 Euro) hätte danach einen Grundsicherungsbedarf in Höhe von:
 
Beispiel 1 zur Berechnung der Grundsicherung
Bedarf für
Betrag 
Regelsatz Haushaltsvorstand
347,00 EUR
Miete
240,00 EUR
Heizkosten
60,00 EUR
Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag
entfällt
Mehrbedarf von 20 Prozent wegen Merkmal G im Schwerbehindertenausweis
69,40 EUR
Grundsicherungsleistung vor Einkommensberücksichtigung
716,40 EUR
abzüglich Renteneinkommen nach Abzug des eigenen Beitragsanteils
200,00 EUR
ergibt einen Grundsicherungsanspruch
516,40 EUR




Rentenzahlung aus dem Ausland:

haben Sie im Ausland gearbeitet und dort auch Ihre Rentenansprüche erworben, so
wird Ihnen diese Rente nach Deutschland überwiesen.

entsprechende Sozialversicherungsabkommen, die diese Regelung beinhalten, wurden von der Bundesregierung Deutschland ausser mit allen europäischen Mitgliedsländern oder mit Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen - sowie der Schweiz, im Rahmen der Personenfreizügigkeit seit 1999)  noch mit den folgenden Ländern getroffen:
  • Australien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Chile
  • China (Entsendeabkommen)
  • Israel
  • Japan
  • Kanada und Quebec
  • Republik Korea
  • Kroatien
  • Marokko
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Tunesien
  • Türkei
  • USA



Rentenzahlung ins Ausland:


Die europäischen Verordnungen im Bereich der Sozialen Sicherheit stellen vom Gemeinschaftsrecht erfasste Drittstaatsangehörige Deutschen für die Rentenzahlung gleich. Sie erhalten daher bei Aufenthalt in den EU-Mitgliedstaaten aus ihren Beitragszeiten, die sie im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt haben, die volle deutsche Rente.

Dies gilt nicht bei Aufenthalt in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.


Hält sich der Berechtigte jedoch gewöhnlich außerhalb der EU-Mitgliedstaaten auf, so besteht für Drittstaatsangehörige keine Gleichstellung und ihre Rente wird regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag gezahlt.
Lesen Sie mehr zum Thema: Rentenzahlung in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten
auf der homepage der Deutschen Rentenversicherung


Michelle`s Anmerkung hierzu:

Ich begreife jetzt auch, warum so viele türkische Migranten, die seit 1961 in Deutschland arbeiteten und dadurch deutsche Rentenansprüche erwarben, nicht wieder dauerhaft zurück in ihre türkische Heimat möchten. Ihre Rente würde zwar in die Türkei überwiesen, aber um 30 % gekürzt ! Das ist
m.E. eine RIESEN - SCHWEINEREI !!!
       
wenn Sie wissen möchten, wieviele türkische Migranten im Rentenalter in Deutschland leben - wenn es Sie weiterhin interessiert, wieviele türkische Migranten im Rentenalter mit einer Behinderung in Deutschland leben - und wenn es Sie interessiert, von welcher Behinderung  türkische Migranten  besonders geplagt werden, dann sollten Sie unser Buch lesen.
Seit vielen Jahren erheben wir alle diesbezüglich relevanten Daten. Hunderte hiervon stellen wir im Buch tabellarisch dar.
























































































































































































































































































































































          der ABS e.V. Arbeitsgemeinschaft Behinderte und Senioren kennt Ihre Rechte als - an der sozialen Teilhabe Gehinderter            


  1. SGB  9            weiter
  2. SGB 11  § 39   weiter
  3. SGB 12           weiter



 
     
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