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Ihre Rechte als Behinderter

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 der ABS e.V. Arbeitsgemeinschaft Behinderte und Senioren kennt Ihre Rechte als - an der sozialen Teilhabe Gehinderter            


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der ABS e.V. Arbeitsgemeinschaft Behinderte und Senioren kennt Ihre Rechte

SGB IX   (SGB 9 ) 

 

Arbeitsleben

Dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben
Arbeit ist gerade für behinderte Menschen eine wichtige Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Deshalb setzt das SGB IX hier einen Schwerpunkt. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Dabei soll ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer gesichert werden.

Rechtsanspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz
Generell gilt: Schwerbehinderte Menschen haben gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der ihrer Behinderung entsprechend ausgestattet ist. Dazu müssen die erforderlichen technischen Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt werden sowie Maschinen, Geräte und Gebäude - zum Beispiel durch eine Rampe - behinderungsgerecht sein. Soweit die Finanzierung für den Arbeitgeber nicht unzumutbar ist, trägt dieser die Kosten. Der Arbeitgeber wird aber finanziell von den Integrationsämtern, den Arbeitsagenturen oder anderen Rehabilitationsträgern unterstützt.

Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz
Eine wichtige Regelung für schwerbehinderte Menschen ist ihr Rechtsanspruch auf notwendige Arbeitsassistenz. Arbeitsassistenz bedeutet: Sie erhalten direkte, persönliche Hilfe am Arbeitsplatz. Arbeitsassistenten können beispielsweise als Vorlesekräfte für sehbehinderte und blinde Menschen tätig sein, aber auch anderweitige Hilfestellungen zur Ausübung der Beschäftigung geben.

Rechtsanspruch auf Teilzeit
Außerdem haben schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen der schweren Behinderung notwendig und für den Arbeitgeber zumutbar ist und ihr sonstige rechtliche Regelungen nicht entgegenstehen. Darüber hinaus kann ein Anspruch auch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bestehen. Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen soll eine kürzere Arbeitszeit ermöglicht werden, wenn dies wegen einer Kindererziehung oder der Behinderung notwendig erscheint.

Überbrückungsgeld durch alle Rehabilitationsträger
Hilfe gibt es auch beim Weg in die Selbstständigkeit. Das so genannte Überbrückungsgeld ist eine eigenständige Leistungsform für Menschen, die durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden. Seine Aufgabe: Es sichert den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung in den ersten sechs Monaten nach der Existenzgründung. Neben der Bundesagentur für Arbeit zahlen auch alle anderen für die Teilhabe am Arbeitsleben zuständigen Rehabilitationsträger Überbrückungsgeld.

Fragen
Wer ist für die Kosten der Arbeitsassistenz zuständig?

Ist Arbeitsassistenz notwendig, um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu bekommen, werden die Kosten bis zu drei Jahren grundsätzlich von den Rehabilitationsträgern getragen. Die Integrationsämter tragen die Kosten, wenn die Arbeitsassistenz zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes notwendig ist. Die Leistungen werden auch in den Fällen, in denen die Rehabilitationsträger zuständige Leistungsträger sind, von den Integrationsämtern ausgeführt. In den Fällen, in denen schwerbehinderte Menschen an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder einer Strukturanpassungsmaßnahme teilnehmen und eine Arbeitsassistenz benötigen, werden die Kosten hierfür von den Arbeitsagenturen getragen.

Wie wird die Höhe des Überbrückungsgeldes berechnet?

Das Überbrückungsgeld entspricht in der Höhe dem Arbeitslosengeld oder der Arbeitslosenhilfe, die Sie entweder zuletzt bezogen haben oder hätten beziehen können. Auskunft über die Höhe erteilt die zuständige Agentur für Arbeit.

© Bundesministerium für Arbeit und Soziales





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