SGB IX (SGB 9 )
Neues für Frauen
Besondere Belastungssituationen ausgleichenBehinderte
oder von Behinderung bedrohte Frauen haben es oft besonders schwer.
Traditionelle Rollenmuster, leistungsorientiertes Konkurrenzdenken oder
Klischeevorstellungen treffen sie sowohl als behinderte Menschen wie
als Frauen. Die Praxis zeigt: Häufig sind Frauen durch
Kindererziehung
und Haushalt mehrfach belastet und nehmen daher seltener an
Rehabilitationsmaßnahmen teil. Und sie sind häufiger und
länger
arbeitslos. Deshalb regelt das SGB IX: Alle Rehabilitationsträger
haben
bei ihrer Hilfe die Bedürfnisse behinderter Frauen besonders zu
berücksichtigen.
Entlastung in der Familie
Besonders
wichtig ist die vorgesehene Stärkung wohnortnaher ambulanter
Angebote.
Damit Frauen aber auch wirklich Zeit dafür haben, können sie
zusätzliche familienentlastende und -unterstützende Dienste
beanspruchen. Das können Hilfen bei der Kinderbetreuung, beim
Einkauf
oder bei Behördengängen sein. Außerdem haben sie im
Rahmen des
Rehabilitationsports einen Anspruch auf psychologisches Training zur
Stärkung ihres Selbstbewusstseins.
Passgenaue Angebote
Und
auch die Teilhabe am Arbeitsleben wird gezielt gefördert. Damit
Familie
und Beruf unter einen Hut passen, werden Frauen bei der Suche nach mehr
Teilzeit-, aber auch mehr Vollzeitarbeitsplätzen in
Wohnortnähe
unterstützt. Und weil Frauen wegen langer Kindererziehungszeiten
häufig
schlechter qualifiziert sind, erhalten sie Unterstützung bei der
Berufsfindung. Zum Beispiel mit Teilzeitangeboten zur beruflichen Aus-
und Fortbildung oder mit wohnortnahen Umschulungen.
Hintergrund
Wichtige Leistungen, von denen behinderte
Frauen besonders profitieren (Auszug):
- Schaffung gleicher Chancen im Erwerbsleben durch passgenaue und in Teilzeit nutzbare Angebote.
- Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung des Erziehungsauftrages.
- Möglichkeit der Mitnahme der Kinder der Betroffenen an den Rehabilitationsort sowie weitere umfangreiche Betreuungsmöglichkeiten.
- Einbeziehung familienentlastender und -unterstützender Dienste bei der Erbringung ambulanter und teilstationärer Leistungen.
- Im Rahmen des Rehabilitationssports können behinderte Frauen und Mädchen auch an Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins teilnehmen.
- Arbeitgeber haben bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für die Erfüllung der Pflichtquote Frauen besonders zu berücksichtigen.
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