DAS PERSÖNLICHE BUDGET UND WEITERE RECHTE DIE BEHINDERTEN ZUSTEHEN
Ihre Rechte als Behinderter

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 der ABS e.V. Arbeitsgemeinschaft Behinderte und Senioren kennt Ihre Rechte als - an der sozialen Teilhabe Gehinderter            


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der ABS e.V. Arbeitsgemeinschaft Behinderte und Senioren kennt Ihre Rechte

SGB IX   (SGB 9 ) 

 

Neues für Frauen

Besondere Belastungssituationen ausgleichen

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen haben es oft besonders schwer. Traditionelle Rollenmuster, leistungsorientiertes Konkurrenzdenken oder Klischeevorstellungen treffen sie sowohl als behinderte Menschen wie als Frauen. Die Praxis zeigt: Häufig sind Frauen durch Kindererziehung und Haushalt mehrfach belastet und nehmen daher seltener an Rehabilitationsmaßnahmen teil. Und sie sind häufiger und länger arbeitslos. Deshalb regelt das SGB IX: Alle Rehabilitationsträger haben bei ihrer Hilfe die Bedürfnisse behinderter Frauen besonders zu berücksichtigen.

Entlastung in der Familie
Besonders wichtig ist die vorgesehene Stärkung wohnortnaher ambulanter Angebote. Damit Frauen aber auch wirklich Zeit dafür haben, können sie zusätzliche familienentlastende und -unterstützende Dienste beanspruchen. Das können Hilfen bei der Kinderbetreuung, beim Einkauf oder bei Behördengängen sein. Außerdem haben sie im Rahmen des Rehabilitationsports einen Anspruch auf psychologisches Training zur Stärkung ihres Selbstbewusstseins.

Passgenaue Angebote
Und auch die Teilhabe am Arbeitsleben wird gezielt gefördert. Damit Familie und Beruf unter einen Hut passen, werden Frauen bei der Suche nach mehr Teilzeit-, aber auch mehr Vollzeitarbeitsplätzen in Wohnortnähe unterstützt. Und weil Frauen wegen langer Kindererziehungszeiten häufig schlechter qualifiziert sind, erhalten sie Unterstützung bei der Berufsfindung. Zum Beispiel mit Teilzeitangeboten zur beruflichen Aus- und Fortbildung oder mit wohnortnahen Umschulungen.

Hintergrund
Wichtige Leistungen, von denen behinderte Frauen besonders profitieren (Auszug):

  • Schaffung gleicher Chancen im Erwerbsleben durch passgenaue und in Teilzeit nutzbare Angebote.
  • Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung des Erziehungsauftrages.
  • Möglichkeit der Mitnahme der Kinder der Betroffenen an den Rehabilitationsort sowie weitere umfangreiche Betreuungsmöglichkeiten.
  • Einbeziehung familienentlastender und -unterstützender Dienste bei der Erbringung ambulanter und teilstationärer Leistungen.
  • Im Rahmen des Rehabilitationssports können behinderte Frauen und Mädchen auch an Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins teilnehmen.
  • Arbeitgeber haben bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für die Erfüllung der Pflichtquote Frauen besonders zu berücksichtigen.





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