SGB IX (SGB 9 )
Neues für Kinder
Vernetzte HilfeKinder brauchen bei drohenden
oder bereits eingetretenen Entwicklungsstörungen oder
Behinderungen so
früh wie möglich eine Rehabilitation. Diese Leistungen der
Früherkennung und Frühförderung sind besonders wichtig.
Je früher eine
Beeinträchtigung erkannt wird, desto besser kann man hier
vorbeugen und
helfen. Dafür steht ein Netz von etwa 120 Sozialpädiatrischen
Zentren
und zirka 1000 - zum Teil auch ambulanter und mobiler -
interdisziplinärer Frühförderstellen bereit.
Komplexleistung Frühförderung
Nach
Gesetz werden Früherkennung und Frühförderung als
Komplexleistung
erbracht, als ein interdisziplinär abgestimmtes System
ärztlicher,
medizinisch-therapeutischer, psychologischer, heilpädagogischer
und
sozialpädagogischer Leistungen.
Eltern werden einbezogen
Sowohl
die Kinder als auch ihre Eltern werden intensiv an der Planung und
Gestaltung der Hilfen beteiligt. Der beste Ansprechpartner dabei ist
und bleibt zunächst der Kinderarzt. Er entscheidet nicht nur
über die
medizinisch erforderlichen Diagnosen und Therapien. Er weiß auch,
wie
man die speziellen Angebote der sozialpädiatrischen Zentren und
Frühförderstellen mit in die Therapie einbeziehen kann.
Fragen
Werden Kinder immer in der Nähe
ihrer Eltern betreut?
In der Regel ja. Jedenfalls soll es bei der Rehabilitation möglichst keine Trennung vom sozialen Umfeld und zugleich möglichst eine integrative Betreuung geben.
Wer erbringt die heilpädagogischen Leistungen?
Diese Leistungen für schwerbehinderte und schwerst mehrfachbehinderte Kinder werden - solange die Kinder noch nicht eingeschult sind - immer erbracht und ohne dass sie selbst oder ihre Eltern zu den Kosten herangezogen werden. Beispiel: Ein acht Jahre altes Kind liegt seit längerem im Wachkoma und konnte deshalb noch nicht eingeschult werden. Die Kosten für die Betreuung und die Pflege werden vom zuständigen Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen übernommen.
Hintergrund
Wichtige Leistungen, von denen behinderte Kinder besonders profitieren
(Auszug):
- Möglichst keine Trennung vom sozialen Umfeld bei den Rehabilitationsmaßnahmen.
- Bei Leistungen an behinderte Kinder ist eine gemeinsame Betreuung behinderter und nichtbehinderter Kinder anzustreben (integrative Betreuung).
- Intensive Beteiligung von behinderten Kindern und ihren Sorgeberechtigten an Planung und Gestaltung der Hilfen
- Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind
- Ausgestaltung der Frühförderung als Komplexleistung
- Förderung von Selbsthilfegruppen zur Frühförderung
- Mädchen haben Anspruch auf Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins im Rahmen des Rehabilitationssports
- Möglichkeit der Mitnahme der Kinder der Betroffenen an den Rehabilitationsort sowie weitere umfangreiche Betreuungsmöglichkeiten.
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