DAS PERSÖNLICHE BUDGET UND WEITERE RECHTE DIE BEHINDERTEN ZUSTEHEN
Ihre Rechte als Behinderter

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 der ABS e.V. Arbeitsgemeinschaft Behinderte und Senioren kennt Ihre Rechte als - an der sozialen Teilhabe Gehinderter            


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der ABS e.V. Arbeitsgemeinschaft Behinderte und Senioren kennt Ihre Rechte

SGB IX   (SGB 9 ) 

 

Kinderbetreuung

Erweiterter Rechtsanspruch
Wenn Mütter und Väter plötzlich von einer Behinderung betroffen sind, brauchen sie besondere Unterstützung. In einer solchen Situation stellen sich viele Fragen: Wer betreut jetzt meine Kinder? Bekomme ich auch Hilfe im Haushalt? Und kann ich mein Kind an den Ort mitnehmen, an dem ich medizinisch betreut werde? Auch hier bestehen Rechtsansprüche.

Anspruch auf Übernahme der Reisekosten
Müssen Mütter oder Väter an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen und ist es erforderlich, die Kinder mitzunehmen, haben sie einen Anspruch auf die Übernahme der Reisekosten - für sich selbst und die Kinder. Zu den Reisekosten gehört nicht nur der Fahrpreis. Bezahlt wird auch die Verpflegung und die Übernachtung. Und wenn eine erwachsene Begleitung erforderlich ist, hat sie Anspruch auf die Übernahme des unvermeidbaren Verdienstausfalls.

Angleichung bei der Haushaltshilfe
Bei der Haushaltshilfe sind die Leistungen aller Rehabilitationsträger angeglichen. Das bedeutet: Alle, die aufgrund einer Maßnahme ihren Haushalt nicht weiterführen können - etwa, weil die Leistung stationär durchgeführt wird -, haben Anspruch auf eine Unterstützung. Voraussetzung: Ein im Haushalt lebendes Kind ist jünger als 12 Jahre, und es gibt niemanden im Haushalt, der die Arbeit dort weiterführt. Bei behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt diese Altersbegrenzung nicht.

Fragen
Ich habe keinen Anspruch auf Haushaltshilfe und finde für mein Kind keine Betreuungsmöglichkeiten während einer Rehabilitation. Wird mir geholfen?

Ja. Wenn während der Teilnahme an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben keine anderen Betreuungsmöglichkeiten bestehen, können Ihre Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von 130 Euro übernommen werden.

Hintergrund - Wenn behinderte Kinder krank werden
Soweit im Einzelfall kein arbeitsrechtlicher Anspruch gegen den Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung besteht, können in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Eltern Krankengeld für die Zeit in Anspruch nehmen, in der sie wegen der ärztlich festgestellten erforderlichen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten - und ebenfalls versicherten - Kindes von der Arbeit fernbleiben müssen, weil im Haushalt keine andere Person lebt, die eine Betreuung übernehmen kann. Für die Zeit des Anspruchs auf Kinderkrankengeld ist der betreuende Elternteil von der Arbeit unbezahlt freigestellt.

Krankengeld wird in der Regel kalenderjährlich bis zu 10 Arbeitstage für Verheiratete je Ehepartner und 20 Arbeitstage für allein erziehende Versicherte gezahlt.

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für erkrankte Kinder, die behindert und auf Hilfe angewiesen sind, besteht über die übliche Altersgrenze von 12 Jahren hinaus.

Ein dem Kinderkrankengeld entsprechendes Kinderverletztengeld erhalten Elternteile vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie ihr Kind etwa wegen eines Schulunfalls betreuen müssen.





© Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 






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