DAS PERSÖNLICHE BUDGET UND WEITERE RECHTE DIE BEHINDERTEN ZUSTEHEN

Ihre Rechte als Behinderter            
                               



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der ABS e.V. Arbeitsgemeinschaft Behinderte und Senioren kennt Ihre Rechte

Recht zu empfinden hat nichts gemeinsam mit
Recht haben! - noch weniger aber mit: Recht bekommen!


wer sich ungerecht behandelt fühlt, tut deshalb gut daran, sich zu informieren.

"Nur wer sehr gut über die Rechtslage informiert ist  -
  • über aktuelles gemeingültiges Recht   -   über anstehende Gesetzesänderungen oder bereits erfolgte Novellierungen, darf sich berechtigte Hoffnungen machen, seine Rechte auch durchzusetzen."

Aus diesem Grund haben wir diese pflege - rechtliche Seite eingerichtet.


Sie soll insbesondere den zahlreichen pflegenden Angehörigen helfen, die wegen chronischen Zeitmangels , pflegerischer Überforderung und mangelnder Transparenz des derzeitigen Gesundheitssystems nicht ausreichend über ihre rechtlichen Belange informiert sind.
 
wir werden ständig an der Aktualisierung dieser Seite arbeiten, damit
Sie, als Pflegender Angehöriger niemals desinformiert im Regen stehen bleiben.


TEILHABE RECHTE:   SGB IX  neuntes Sozialgesetzbuch

Ein neues Gesetzeswerk  -  Eines das verspricht,  der Teilhabe behinderter Menschen - so hoffen wir zumindest - weniger Hürden aufzuerlegen - ihnen verbesserte Chancen einzuräumen und sie in Selbstbestimmung am ganz alltäglichen sozialen Miteinander teilhaben zu lassen wurde

unter der Bezeichnung   Persönliches Budget   
( es ist im § 17 des SGB IX - dem neunten Sozialgesetzbuch verankert) und seit dem 1.Januar 2008  bundesweit anwendbar.

Lesen Sie den Originaltext im HTML Format oder drucken Sie es
im PDF  Format

ERSATZPFLEGELEISTUNGEN im URLAUB.....................
                                                § 39 SGB XI  elftes Sozialgesetzbuch

Niemand würde es physisch oder psychisch aushalten, 365 x 24 Std. einen kranken und pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen.
Ohne ausreichende Rückziehmomente und Erholungsphasen käme es beim Pflegenden schnell zum gesundheitlichen SuperGau.

Die derzeitige Verhinderungspflege in Höhe von 1510 Euro (1550 ab 2012) ist zwar hier auch nicht mehr als "Der Tropfen auf dem heissen Stein",  sie könnte aber,  vor allem in Verbindung mit dem persönlichen Budget und dem niedrigschwelligen Betreuungsparagraphen 45 - vorübergehend helfen, Pflege Stressmomente gering zu halten.
finden Sie HIER den aktuellen Text zum
Verhinderungspflege - Paragrafen 39, SGB 11

NIEDRIGSCHWELLIGE  BETREUUNG  INTELLEKTUELL
NEUROLOGISCH
  ODER  PSYCHISCH ERKRANKTER....       
                                                § 45 SGB XI  elftes Sozialgesetzbuch


wer auf Betreuung durch andere angewiesen ist hat, (so die Juristensprache)  "mangelhafte Fähigkeiten, seine Alltagskompetenzen alleine wahrzunehmen." dies kann Menschen mit den unterschiedlichsten neurologischen, intellektuellen oder psychischen Krankheitsbildern betreffen.

Insbesondere sind hierzu:  Alzheimer-Erkrankte,  Demenz-Erkrankte, Menschen mit apallischem Syndrom, Aphasie, Apoplexie, Schädel-Hirn-Verletzungen, Multiple Sklerose, Parkinson, Epilepsie, Hydrocephalus, Chorea Huntington, Meningitis, Muskelatrophie, Muskeldystrophie, Polyneuropathien, Cerebralparese, Narkolepsie, Schädigungen des zentralen Nervensystems, Minimale Cerebrale Dysfunktion (MCD), Hereditäre Ataxie, Guillain-Barré-Syndrom, Recklinghausensche Krankheiten, dem Down Syndrom oder psychopathologischen Auffälligkeiten ....... zu zählen.

Den Betreuungsbedarf stellen unabhängige MDK Gutachter im Rahmen eines so genannten Demenz Evaluierungs Assessments fest.
(analog den 13 ABEDL nach M.Krohwinkel)

Die darauffolgende finanzielle Hilfe richtet sich in ihrer Höhe nach dem festgestellten Betreuungsaufwand und liegt bei 100 oder 200 Euro monatlich.

Niedrigschwellige Betreuungsleistungen dürfen ausschließlich von hierzu befähigten und auf Landesebene legitimierten Dienstleistern (in der Regel bürgernahe Ehrenamtsinitiativen die unter Anleitung gerontopsychiatrieerfahrener Profis agieren ) erbracht werden. 

Die Stundenhonorare liegen je nach Qualifikation der Leistungserbringer und ihrem Aufwand zwischen  fünf und fünfundzwanzig Euro.

Der Leistungsnehmer hat jederzeit das Recht, bestehende Betreuungsangebote  zu überprüfen und miteinander zu vergleichen.

Betreuungshonorare können sowohl mit dem Leistungsempfänger unmittelbar als auch über dessen zuständige Pflegekasse abgerechnet werden.
Seriöse Anbieter (Leistungserbringer mit Anerkennung ihrer jeweiligen  Landesbehörde) verzichten in der Regel auf Barzahlung durch den Leistungsnehmer.

Hinweis: Unterschreiben Sie niemals BLANCO Formulare.

Denken Sie bitte daran, dass es auch unter den anerkannten Pflegeprofis "Schwarze Schafe" gibt, denen es lediglich darum geht, Ihr Pflege-Guthabenkonto bei Ihrer Pflegekasse zu plündern !!.

Verlangen Sie eine transparente und nachvollziehbare Kostenaufstellung.

Lassen Sie sich noch vor Vertragsabschluss eine Kopie der
"Anerkennung der jeweiligen Landesbehörde" vorlegen.


Lesen Sie mehr zum Thema hier.


LEISTUNGSPFLICHT  zur  MEDIZINISCHEN REHABILITATION
                                                    § 26 SGB IX   neuntes Sozialgesetzbuch

durch den § 26 des 9.Sozialgesetzbuches verpflichtet sich der
Gesetzgeber,  medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen zu erbringen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind, um die in Absatz 1 genannten Ziele zu erreichen oder zu sichern und
Krankheitsfolgen zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere
als Unterstützung bei der
Krankheits und Behinderungsverarbeitung sowie
zur Aktivierung von Selbsthilfepotentialen
die kostenlose Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen (mit Einwilligung des Betroffenen) wird durch dieses Gesetz  ebenfalls gewährleistet .  mehr zu diesem Thema:
Teilhabe an medizinischer Rehabilitation hier



und hier die wichtigsten Gesetzestexte aus d. SGB 12 (Sozialhilfeträger), (dem ehemaligen BSHG), die sich insbesondere an einkommensschwache Bevölkerungsschichten wenden und die gezielt auf die Kostenübernahme - Regularien helfender und unterstützender Maßnahmen seitens der Sozialbehörden eingehen. 


Auf unserer Linkliste finden Sie zudem zu rechtlichen Themen rund um Behinderung und Pflegebedürftigkeit noch einige weitere - hoffentlich für Sie nützliche Informationen.



aus aktuellem Anlass (März 2009): 
Statement des Pro-Pflege-Selbsthilfenetzwerkes





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Meinungen
 

vom 9.02.2008



Anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung äusserte sich der Präsident des Sozialverbands VdK Walter Hirrlinger am 9.02.2008 über die dringende Notwendigkeit -
Unabhängige Pflege - Beratungsstellen einzurichten, in denen Pflegebedürftige
ihre erforderlichen Hilfen frei auswählen können.   


..........
"Doch ein Pflegestützpunkt wird von pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen nur akzeptiert werden,
wenn sie benötigte Hilfen frei wählen können. Dazu bedarf es eines vielseitigen Angebotes verschiedener Träger." Dies fordert der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, anlässlich der gestrigen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung. "Im Gesetz muss unbedingt sichergestellt werden, dass Pflegebedürftige unabhängig beraten werden.
Das heißt, bei der Pflegebegleitung müssen Beratung und Kostengesichtspunkte getrennt werden. ...........
mehr dazu auf der Forumsseite von Werner Schell









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Rechtsanwälte
für
Soziales und Allgemeines
Recht

von Mitgliedern
empfohlen

   

einige behinderte und pflegebedürftige Personen fühlten sich durch ihren Rechtsanwalt so gut vor dem Sozialgericht vertreten, dass sie uns baten, ihre Empfehlung an Sie weiter zu geben.














Michael Baczko Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Sozialrecht


Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit
Industriekaufmann (IHK)
Harfenstr. 4, 91054 Erlangen
Tel : 09131 - 611870
Fax : 09131 - 611868
www.baczko.de
mail: kanzlei@baczko.de


























Nicole Prior Rechtsanwältin
mit ausgeprägtem Faible für das Sozialrecht


Hiärm-Grupe-Str.28
49080 Osnabrück
Tel : 0541 - 4705355
Fax : 0541 - 4098802
www.ra-prior.de
mail: info@
ra-prior.de









im Fokus Frau Priors Interessen stehen insbesondere folgende Themen:

  • Alternative Behandlungsmethoden
  • Arbeitgebermodell in der Assistenz
  • Arbeitsförderung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Arbeitsunfall
  • BaföG
  • Behindertenrecht, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Arbeitsrecht für Schwerbehinderte
  • Behinderung und Elternschaft
  • Berufskrankheit
  • Berufsunfähigkeit
  • Betreuungsrecht
  • Betreuungsverfügung
  • Erwerbsminderung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gleichstellungsgesetz
  • Grad der Behinderung (GdB)
  • Grundsicherung
  • Hilfsmittelversorgung
  • Kindergeld
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Kraftfahrzeughilfe
  • Krankenversicherung
  • Medizinprodukte
  • Patientenverfügung
  • Qualitätssicherung
  • Rentenrecht
  • Schwerbehindertenausweis
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Soziale Entschädigung
  • Sozialhilferecht
  • Sozialversicherung
  • Unfallversicherung
  • Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot
  • Vorsorgevollmacht
  • Wohngeld



  •  Apothekenrecht
  •  Arzneimittelrecht/Heilmittelrecht
  •  Ausschreibungen im Gesundheitswesen
  •  Berufsrecht der Heilberufe
  •  Gebührenrecht (GOÄ, GOZ)
  •  Heilmittelwerberecht
  •  Kooperationen im Gesundheitswesen
  •  Kosmetikrecht
  •  Krankenhausrecht
  •  Krankenversicherungsrecht
  •  Laborrecht
  •  Medizinprodukterecht
  •  Pflegeversicherungsrecht














Rechtsanwalt
Dr. Oliver Tolmein



Borselstraße 28
22765 Hamburg
Tel.  040 6000 94700
Fax. 040 6000 94747

E-Mail:
kanzlei@menschenundrechte.de




Dr. Tolmein schreibt hier einen interessanten Artikel, der insbesondere auf die Probleme Behinderter Pflegebedürftiger mit Assistenz - Bedarf im Ausland eingeht








Schwerpunkte:
  • Arzthaftungsrecht
  • Arztrecht
  • Beamtenrecht
  • Behindertenrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Medizinrecht
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Sozialrecht
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Versicherungsrecht

beschreibende TAGS

Rechtsanwalt, Arzthaftung, Behindertenrecht, Medizinrecht, Gleichbehandlung, Antidiskriminierung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitsrecht

Dr. Tolmein ist u. a. Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, dem Verein: Anwälte für Ärzte e.V., sowie im Netzwerk Artikel 3










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Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Alexander Peine fokussiert die Bereiche:

  • Versicherungspflicht,
  • Gesetzliche Rentenversicherung (z.B. Erwerbsminderungsrente),

  • Pflegeversicherung,
  • Krankenversicherung,
  • Unfallversicherung (z.B. Arbeitsunfall u. Berufskrankheit),
  • Arbeitslosengeld I und II ("Hartz IV"),
  • Schwerbehindertenrecht,
  • Eingliederungshilfe.

website














GARCHOW NEGIZ KUHLMANN & COLLEGEN
Rechtsanwaltskanzlei Düsseldorf

im juristischen Kontext bzgl. der gesetzlichen Umsetzung von Rehabilitation und Gleichstellung berät die Anwaltskanzlei ihre Mandanten mit und ohne Handicap zu den Themen :
  • Arbeitsplatzanpassung
hiervon profitieren Arbeitnehmer wie Arbeitgeber
  • Fahrzeuganpassungen
Unternehmen der Automobilbranche (Fahrzeugumbauer) wie auch Aktiv / Passiv-Fahrer erhalten hinsichtlich der Umsetzbarkeit sowie Finanzierbarkeit der zu adaptierenden Fahrzeuge Tips und Ratschläge
  • Wohnraumanpassung
als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau und Immobilienrecht kann Ihnen die Anwaltskanzlei u. A. z. B. behilflich werden, wenn durch  Baumängel an Ihrem neuen Haus die Barrierefreiheit eingeschränkt ist.

Da es sich bei Garchow, Negiz , Kuhlmann & Kollegen um eine rein zivilrechtliche und wirtschaftsrechtliche Kanzlei handelt, bearbeitet sie im Zusammenhang mit der Arbeitsplatzanpassung, Fahrzeuganpassung und Wohnraumanpassung ausschließlich  zivil - und arbeitsrechtliche Teilbereiche bis zum Übergang in das teilweise angrenzende Sozialrecht der dazu korrespondierenden Leistungsansprüche, nicht jedoch das Sozialrecht selbst und auch nicht die Geltendmachung und Verfolgung von sozialrechtlichen Leistungsansprüchen. Hierzu verfügt die Kanzlei über entsprechende Kooperationen, welche ihre Arbeit ergänzen und abrunden.
 
Kontaktdaten:

GARCHOW NEGIZ KUHLMANN & COLLEGEN Rechtsanwälte
www.rae-am-schloss.de


vis-á-vis Schloss Benrath
Benrather Schlossallee 113,
D-40597 Düsseldorf
fon: (+49) 0 211 / 22 05 96-0
fax: (+49) 0 211 / 22 05 96-11

mail: info@rae-am-schloss.de

Bürozeiten: Montags bis Freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr
Montags bis Donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr







wir bedanken uns für weitere Empfehlungen von Rechtsanwälten, die sich für Sie stark machten.









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Ein Thema das jeden von uns angeht, denn schon morgen kann im Familien - oder Freundeskreis ein Ereignis eintreffen, welches von niemandem herbei gewünscht wurde.
Ein schlimmer Unfall, eine Krankheit oder einfach nur die Beschwerden des Alters können dazu führen, dass man von heute auf morgen auf Betreuung angewiesen ist.

Wohl dem, der das Betreuungsrecht kennt und der weiss, wie er sich in diesem Fall zu verhalten hat.

Gerade alte und hilfebedürftige Menschen ohne Angehörige müssen sich in einem solchen Fall auf Menschen  - Wie Sie - verlassen können ; denn wie schnell sind sie verlassen.  Wir stellen Ihnen hier eine Betreuungsverfügung als pdf Datei zur Verfügung: Machen Sie das Beste draus  













Nu werdn se ma nich unverschämt !!!

Sie wollen doch nicht etwa auch noch 100 Jahre alt werden ?










 


Kuren auch für Ältere und Behinderte Menschen









egal ob alt oder jung, gesund oder krank, mit oder ohne Behinderung, arm oder reich, stationär oder Zuhause wohnend:
eine ambulante Badekur hat noch niemandem geschadet.
Alle 3 Jahre steht Ihnen solch eine gesundheitliche Präventivmaßnahme zu - Und Sie dürfen sich innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes selbst aussuchen, WO Sie diese ambulante Badekur durchführen werden.
Informieren Sie sich auf den Seiten der Sozialgesetzbücher 9, (Teilhabe und Rehabilitation)  11  (Pflegeversicherung / Verhinderungspflege) und 12  (Sozialhilfeträger) über Kostenübernahme - Reglements und Finanzierungsbeihilfen die Ihnen per Gesetz zustehen.
Türkische Mitbürger die eine ambulante Kur in der Türkei planen, füllen bitte unser Kontaktformular unter Angabe ihrer Telefonnummer aus. Sie erhalten wichtige Informationen per Telefon. Bitte formulieren Sie Ihren Text auf Deutsch, da wir noch immer keinen ehrenamtlichen Übersetzer gefunden haben.











Im dringenden Fall - wenn z.B. der
ambulante Kur-Antrag des
Alzheimer - Demenz- Kranken
von der zuständigen Krankenkasse   - aus welchen Gründen auch immer:
-  zu alt !  zu dement !  zu wenig deutsch ! - 
wiederholt abgelehnt wurde, können Sie uns telefonisch unter:
06572 / 932905

kontaktieren.

In den meisten Fällen haben wir helfen können, da uns diese Problematik vertraut ist.

                                                            
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Feiertage (c) by schulferien.org


























           der ABS e.V. Arbeitsgemeinschaft Behinderte und Senioren kennt Ihre Rechte als - an der sozialen Teilhabe Gehinderter            


  1. SGB  9            weiter
  2. SGB 11  § 39   weiter
  3. SGB 12           weiter



 
     
weiter  MEINUNGEN


     
weiter  EMPFEHLUNGEN

      als pdf dateiBETREUUNGSRECHT


       
     

     

     



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          externe LINKS


nein zum Vertrag von Lissabon

Kompetenz in der Pflege eines Migranten
was wissen wir über den kulturellen und religiösen Hintergrund der Menschen, die vor fast 50 Jahren (auch aus der Türkei) nach Deutschland kamen um hier für uns die  Arbeiten zu verrichten, für die kaum ein Deutscher zu gewinnen war - und wie mag es ihnen wohl heute, im Alter,  gesundheitlich gehen  ??? Gerhard und Michelle Schauf  gewähren Ihnen durch ihr sehr authentisch  geschriebenes Buch:
"Transkulturelle Kompetenz in der Altenpflege - Informationen, Fakten und praktische Lösungsvorschläge  - vor dem Hintergrund der Migration"   eindrucksvolle Einblicke in das Leben und Fühlen der ersten "Gastarbeiter" Generation der frühen sechziger Jahre.

Produktinformation bei amazon
 
* Broschüre: 59 Seiten
* Verlag: GRIN Verlag (2006)
* Sprache: Deutsch
* ISBN-10: 3638490467
* ISBN-13: 978-3638490467


lieber Daheim statt im Heim leben
tragen auch Sie sich auf der Unterstützerliste der Bundesinitiative
 " Daheim statt im Heim"
ein, und Sie befinden sich in prominenter Nachbarschaft



Initiative
kritischer Umweltgeschädigter e.V.
tritt für die
Anerkennung Berufserkrankter
mit neurologischen Defiziten, hervorgerufen durch Lösungsmittel
in Holzschutzmitteln
ein.

Die zuständige  Berufsgenossenschaft
steht bei der Initiative
kritischer Umweltgeschädigter e.V. im Verdacht,
Berufskrankheiten Begutachtungen
von unzuverlässigen Gutachtern, die sich 
bereits vor Gericht zu verantworten hatten, vornehmen zu lassen und Fälschungen
billigend in Kauf zu nehmen.

Die Initiative kritischer Umweltgeschädigter e.V.sieht die rechtsstaatliche Grundordnung durch das so genannte Gutachterunwesen in Deutschland gefährdet und in Teilbereichen außer Kraft gesetzt.

Die Initiative hat durch ihren 1.Vorsitzenden,
Herrn Peter Röder
gegen

Herrn
Prof.Dr. h.c. Gerhard Lehnert,
Herrn
Professor Dr. Reiner Schiele von der Universität in Jena, sowie
Herrn
Medizinaldirektor a.D., Schmidt,
vom
Gewerbeaufsichtsamt Würzburg

wegen Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse b. d. Staatsanwaltschaft Würzburg Strafanzeige erstattet.
(AZ : 871 Js 6118/06)

Was u.a. noch

Prof. Triebig
vom
Institut Heidelberg u.

Professor Konietzko
von der
Uni Mainz hiermit zu tun haben,

erfahren Sie auf
der Webseite der Geschädigten und
ihrer Initiative.

Begutachtungsrichtlinien der DGUV - Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung verunsichern
BK 1317 Geschädigte
(Berufskrankheit 1317 =Nervenschäden durch Lösungsmittel.

Lesen Sie auf der Seite : Meinungsfreiheit mehr über die

Fechner Studie, eine rechtssoziologische Betrachtung zugleich auch über den
Einfluss wirtschaftlicher Interessen
auf
wissenschaftliche Meinungsbildung -

des Herrn
Professor Dr. Dr. Erich Fechner, Tübingen



zum Forum des
Pflegerechtsexperten
Werner Schell




Statement des Pro-Pflege-SelbsthilfeNetzwerk
aus aktuellem Anlass


Selbsthilfe-Forum

tauschen Sie sich im  Forum für Angehörige Alzheimer - Demenz Erkrankter aus

















































































Deutsche Anwaltshotline











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