Recht haben! - noch weniger aber mit: Recht bekommen!
wer sich ungerecht behandelt fühlt, tut deshalb gut daran, sich zu informieren.
"Nur wer sehr gut über die Rechtslage informiert ist -
- über aktuelles gemeingültiges Recht - über anstehende Gesetzesänderungen oder bereits erfolgte Novellierungen, darf sich berechtigte Hoffnungen machen, seine Rechte auch durchzusetzen."
Aus diesem Grund haben wir diese pflege - rechtliche Seite eingerichtet.
Sie soll insbesondere den zahlreichen pflegenden Angehörigen helfen, die wegen chronischen Zeitmangels , pflegerischer Überforderung und mangelnder Transparenz des derzeitigen Gesundheitssystems nicht ausreichend über ihre rechtlichen Belange informiert sind.
wir werden ständig an der Aktualisierung dieser Seite arbeiten, damit
Sie, als Pflegender Angehöriger niemals desinformiert im Regen stehen bleiben.
TEILHABE RECHTE: SGB IX neuntes Sozialgesetzbuch
Ein neues Gesetzeswerk - Eines das verspricht, der Teilhabe behinderter Menschen - so hoffen wir zumindest - weniger Hürden aufzuerlegen - ihnen verbesserte Chancen einzuräumen und sie in Selbstbestimmung am ganz alltäglichen sozialen Miteinander teilhaben zu lassen wurde
unter der Bezeichnung Persönliches Budget
( es ist im § 17 des SGB IX - dem neunten Sozialgesetzbuch verankert) und seit dem 1.Januar 2008 bundesweit anwendbar.
Lesen Sie den Originaltext im HTML Format oder drucken Sie es
im PDF Format
ERSATZPFLEGELEISTUNGEN im URLAUB.....................
§ 39 SGB XI elftes Sozialgesetzbuch
Niemand würde es physisch oder psychisch aushalten, 365 x 24 Std. einen kranken und pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen.
Ohne ausreichende Rückziehmomente und Erholungsphasen käme es beim Pflegenden schnell zum gesundheitlichen SuperGau.
Die derzeitige Verhinderungspflege in Höhe von 1510 Euro (1550 ab 2012) ist zwar hier auch nicht mehr als "Der Tropfen auf dem heissen Stein", sie könnte aber, vor allem in Verbindung mit dem persönlichen Budget und dem niedrigschwelligen Betreuungsparagraphen 45 - vorübergehend helfen, Pflege Stressmomente gering zu halten.
finden Sie HIER den aktuellen Text zum
Verhinderungspflege - Paragrafen 39, SGB 11
NIEDRIGSCHWELLIGE BETREUUNG INTELLEKTUELL
NEUROLOGISCH ODER PSYCHISCH ERKRANKTER....
§ 45 SGB XI elftes Sozialgesetzbuch
wer auf Betreuung durch andere angewiesen ist hat, (so die Juristensprache) "mangelhafte Fähigkeiten, seine Alltagskompetenzen alleine wahrzunehmen." dies kann Menschen mit den unterschiedlichsten neurologischen, intellektuellen oder psychischen Krankheitsbildern betreffen.
Insbesondere sind hierzu: Alzheimer-Erkrankte, Demenz-Erkrankte, Menschen mit apallischem Syndrom, Aphasie, Apoplexie, Schädel-Hirn-Verletzungen, Multiple Sklerose, Parkinson, Epilepsie, Hydrocephalus, Chorea Huntington, Meningitis, Muskelatrophie, Muskeldystrophie, Polyneuropathien, Cerebralparese, Narkolepsie, Schädigungen des zentralen Nervensystems, Minimale Cerebrale Dysfunktion (MCD), Hereditäre Ataxie, Guillain-Barré-Syndrom, Recklinghausensche Krankheiten, dem Down Syndrom oder psychopathologischen Auffälligkeiten ....... zu zählen.
Den Betreuungsbedarf stellen unabhängige MDK Gutachter im Rahmen eines so genannten Demenz Evaluierungs Assessments fest.
(analog den 13 ABEDL nach M.Krohwinkel)
Die darauffolgende finanzielle Hilfe richtet sich in ihrer Höhe nach dem festgestellten Betreuungsaufwand und liegt bei 100 oder 200 Euro monatlich.
Niedrigschwellige Betreuungsleistungen dürfen ausschließlich von hierzu befähigten und auf Landesebene legitimierten Dienstleistern (in der Regel bürgernahe Ehrenamtsinitiativen die unter Anleitung gerontopsychiatrieerfahrener Profis agieren ) erbracht werden.
Die Stundenhonorare liegen je nach Qualifikation der Leistungserbringer und ihrem Aufwand zwischen fünf und fünfundzwanzig Euro.
Der Leistungsnehmer hat jederzeit das Recht, bestehende Betreuungsangebote zu überprüfen und miteinander zu vergleichen.
Betreuungshonorare können sowohl mit dem Leistungsempfänger unmittelbar als auch über dessen zuständige Pflegekasse abgerechnet werden.
Seriöse Anbieter (Leistungserbringer mit Anerkennung ihrer jeweiligen Landesbehörde) verzichten in der Regel auf Barzahlung durch den Leistungsnehmer.
Hinweis: Unterschreiben Sie niemals BLANCO Formulare.
Denken Sie bitte daran, dass es auch unter den anerkannten Pflegeprofis "Schwarze Schafe" gibt, denen es lediglich darum geht, Ihr Pflege-Guthabenkonto bei Ihrer Pflegekasse zu plündern !!.
Verlangen Sie eine transparente und nachvollziehbare Kostenaufstellung.
Lassen Sie sich noch vor Vertragsabschluss eine Kopie der
"Anerkennung der jeweiligen Landesbehörde" vorlegen.
Lesen Sie mehr zum Thema hier.
LEISTUNGSPFLICHT zur MEDIZINISCHEN REHABILITATION
§ 26 SGB IX neuntes Sozialgesetzbuch
durch den § 26 des 9.Sozialgesetzbuches verpflichtet sich der
Gesetzgeber, medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen zu erbringen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind, um die in Absatz 1 genannten Ziele zu erreichen oder zu sichern und
Krankheitsfolgen zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere
als Unterstützung bei der
Krankheits und Behinderungsverarbeitung sowie
zur Aktivierung von Selbsthilfepotentialen.
die kostenlose Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen (mit Einwilligung des Betroffenen) wird durch dieses Gesetz ebenfalls gewährleistet . mehr zu diesem Thema:
Teilhabe an medizinischer Rehabilitation hier
und hier die wichtigsten Gesetzestexte aus d. SGB 12 (Sozialhilfeträger), (dem ehemaligen BSHG), die sich insbesondere an einkommensschwache Bevölkerungsschichten wenden und die gezielt auf die Kostenübernahme - Regularien helfender und unterstützender Maßnahmen seitens der Sozialbehörden eingehen.
Auf unserer Linkliste finden
Sie zudem zu rechtlichen Themen
rund um Behinderung und Pflegebedürftigkeit noch einige weitere -
hoffentlich für Sie nützliche Informationen.
| aus aktuellem
Anlass (März 2009): Statement des Pro-Pflege-Selbsthilfenetzwerkes |
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Rechtsanwälte für Soziales und Allgemeines Recht von Mitgliedern empfohlen |
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einige
behinderte und pflegebedürftige Personen fühlten sich durch
ihren Rechtsanwalt so gut vor dem Sozialgericht vertreten,
dass sie uns baten, ihre Empfehlung an Sie weiter zu geben. |
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| Michael Baczko Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht |
Vertrauensanwalt der Stiftung
Gesundheit Industriekaufmann (IHK) Harfenstr. 4, 91054 Erlangen Tel : 09131 - 611870 Fax : 09131 - 611868 www.baczko.de mail: kanzlei@baczko.de |
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| Nicole Prior Rechtsanwältin mit ausgeprägtem Faible für das Sozialrecht |
Hiärm-Grupe-Str.28 49080 Osnabrück Tel : 0541 - 4705355 Fax : 0541 - 4098802 www.ra-prior.de mail: info@ra-prior.de |
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im Fokus Frau Priors Interessen stehen insbesondere folgende Themen:
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| Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein |
Borselstraße 28 kanzlei@menschenundrechte.de |
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| Dr. Tolmein schreibt hier einen
interessanten Artikel, der insbesondere auf die Probleme Behinderter Pflegebedürftiger
mit Assistenz - Bedarf im Ausland eingeht |
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Schwerpunkte:
beschreibende
TAGS
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Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Sozialrecht Alexander Peine fokussiert die
Bereiche:
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| GARCHOW
NEGIZ KUHLMANN & COLLEGEN Rechtsanwaltskanzlei Düsseldorf im juristischen Kontext bzgl. der gesetzlichen Umsetzung von Rehabilitation und Gleichstellung berät die Anwaltskanzlei ihre Mandanten mit und ohne Handicap zu den Themen :
Da es sich bei Garchow, Negiz , Kuhlmann & Kollegen um eine rein zivilrechtliche und wirtschaftsrechtliche Kanzlei handelt, bearbeitet sie im Zusammenhang mit der Arbeitsplatzanpassung, Fahrzeuganpassung und Wohnraumanpassung ausschließlich zivil - und arbeitsrechtliche Teilbereiche bis zum Übergang in das teilweise angrenzende Sozialrecht der dazu korrespondierenden Leistungsansprüche, nicht jedoch das Sozialrecht selbst und auch nicht die Geltendmachung und Verfolgung von sozialrechtlichen Leistungsansprüchen. Hierzu verfügt die Kanzlei über entsprechende Kooperationen, welche ihre Arbeit ergänzen und abrunden. Kontaktdaten: GARCHOW NEGIZ KUHLMANN & COLLEGEN Rechtsanwälte www.rae-am-schloss.de vis-á-vis Schloss Benrath Benrather Schlossallee 113, D-40597 Düsseldorf fon: (+49) 0 211 / 22 05 96-0 fax: (+49) 0 211 / 22 05 96-11 mail: info@rae-am-schloss.de Bürozeiten: Montags bis Freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr Montags bis Donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr |
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| wir
bedanken uns für weitere Empfehlungen von Rechtsanwälten, die
sich für Sie stark
machten. |
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Im dringenden Fall - wenn z.B. der
ambulante Kur-Antrag des Alzheimer -
Demenz- Kranken
von der zuständigen Krankenkasse - aus welchen
Gründen auch immer:
- zu alt ! zu dement ! zu wenig deutsch ! -
wiederholt abgelehnt wurde, können Sie uns
telefonisch unter:
06572 / 932905
kontaktieren.
In den meisten Fällen haben wir helfen können, da uns diese Problematik vertraut ist.









